Wie kann ich abgelaufene Zuzahlungsbefreiungen löschen?
Wie Sie abgelaufene Zuzahlungsbefreiungen löschen können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Wie Sie abgelaufene Zuzahlungsbefreiungen löschen können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Damit Sie im laufenden Tagesgeschäft einen Gutschein verkaufen, einlösen und verbuchen können, haben wir für Sie einen Tipps&Tricks-Artikel zu diesem Thema verfasst.
Klicken Sie hier und informieren Sie sich.
Das Jahr 2024 geht in Riesenschritten dem Ende entgegen und es gibt einiges zu bedenken bzw. zu erledigen.
Damit Sie nichts vergessen und bestens vorbereitet ins Jahr 2025 gehen, haben wir für Sie eine Checkliste zusammengestellt. Dort finden Sie Hinweise zu Themen wie Inventur, Befreiungen löschen, Dokumentation abschließen und vieles mehr.
Rufen Sie sich doch einfach den Tipps&Tricks-Artikel Checkliste – Empfehlungen zum Jahreswechsel auf.
Wenn Sie zum Jahresende die Jahresinventur durchführen wollen und nicht mehr genau wissen, wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie unseren Tipps&Tricks-Artikel Anleitung zur Jahresinventur.
Ihr Kunde wünscht sich eine Liste seiner Zuzahlungen, die er im laufenden oder vergangenen Jahr geleistet hat, um diese beim Finanzamt einzureichen oder weil er sie für seine Buchhaltung benötigt.
Möchten Sie die Anleitung lesen, dann klicken Sie auf unseren Tipps&Tricks-Artikel.
Wenn Sie in Ihrer Apotheke einen neuen Mitarbeiter begrüßt haben, werden Sie einen neuen Bediener anlegen wollen.
Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel Neuen Bediener anlegen.
Aktuelle Versionsbeschreibungen und ein Archiv finden Sie hier.
Auch E-Rezepte, die auf der eGK (nur in Verbindung mit Cherry-KT möglich) eingelöst werden, können zukünftig das E-Rezept Backup-Verfahren nutzen. Die Umsetzung ist derzeit noch in Arbeit
Für den E-Rezepte Kundenverkehr benötigen Sie am HV ein Terminal.
Bestellen Sie in unserem Webshop weitere Cherry Kartenlesegeräte, sodass Sie Ihren HV ideal ausstatten können.
Nein, nicht zwingend. Wir empfehlen jedoch, mit steigender Anzahl an E-Rezepten, an jedem Arbeitsplatz ein eigenes TI-Terminal anzuschließen.
Ja. Die eGK Funktionalitäten funktionieren auch mit den TI-Terminals von INGENICO.
Wir empfehlen jedoch, die HV Arbeitsplätze mit Geräten von Cherry auszustatten.
Die E-Rezepte haben unabhängig vom Einlöseweg die gleiche Gültigkeit wie die Papierrezepte. Somit können Rezepte also bis zu 28 Tage nach der Ausstellung durch einen Arzt mit der eGK eingelöst werden.
Nach dem Stecken der eGK zeigt Ihnen IXOS alle einlösbaren E-Rezepte der letzten 100 Tage an. Die ist unabhängig davon, von welchem Arzt diese verschrieben wurden. Bereits eingelöste E-Rezepte können Sie hingegen nicht einsehen.
Während des Steck-Vorganges wird dem Patienten am Kundendisplay alle E-Rezeptinformationen angezeigt. Wie viele E-Rezepte noch offen sind und wie viele Verordnungen jeweils verschrieben wurden.
Nein - Die eGK Stecklösung funktioniert mit jeder elektronischen Gesundheitskarte.
Beim Stecken der Gesundheitskarte in der Apotheke ist keine PIN-Eingabe notwendig, sodass auch die Karte eines Verwandten oder Freundes gesteckt werden kann. Es ist jedoch zu beachten, dass die Apotheke alle noch einlösbaren E-Rezepte aus den letzten 100 Tagen sehen kann.
Der neue Übertragungsweg ist sicher. Alle beteiligten Organisationen (BMG, gematik) arbeiten eng mit den Behörden (BfDI, BSI) zusammen um die Datensicherheit zu gewährleisten. Durch die Speicherung im sicheren Datennetz des Gesundheitswesens, sind die Daten nur für die Beteiligten Leistungserbringer einsehbar. Die Daten werden zusätzlich verschlüsselt übertragen.
Der Großteil der Arztpraxen sind grundsätzlich technisch in der Lage E-Rezepte auszustellen. Dabei spielt es keine Rolle ob via Papier oder eGK. Sprechen Sie Ihre Ärzte in der Umgebung aktiv an, dass Sie E-Rezepte verarbeiten können.
Mit IXOS sind Sie ab Juli in der Lage E-Rezepte über die eGK zu empfangen, zu verarbeiten und abzurechnen. Hierbei können Sie auf Ihre bestehende TI-Infrastruktur zurückgreifen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, die HV-Arbeitsplätze mit modernen Cherry-Terminals auszustatten.
Mit dem Statistikübertrag können Sie Informationen auf einen Artikel übertragen.
Dies können Sie nutzen, wenn es zum Ausgangsartikel einen Nachfolgeartikel gibt oder Sie wechselnde Importe eines Originalpräparats auf Lager legen wollen.
Lesen Sie dazu unseren Tipps&Tricks-Artikel Statistikübertrag.
Wie Sie sich einen Hinweis auf Empfangsbestätigung bei Hilfsmitteln einstellen können, lesen Sie in unseremTipps&Tricks-Artikel.
Wenn Sie einen neuen Mitarbeiter begrüßt haben, müssen Sie einen neuen Bediener anlegen.
Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Ihr Kunde wünscht eine Liste seiner Zuzahlungen, die er im laufenden oder vergangenen Jahr geleistet hat, um diese beim Finanzamt einzureichen oder weil er sie für seine Buchhaltung benötigt.
Die Anleitung finden Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Nein. Eine USV dient dazu, bei Stromschwankungen zu überbrücken oder bei einem kurzen Stromausfall Datenverlust zu verhindern. Eine USV ist keine Ersatzstromanlage.
Weitere FAQs: Vorbereitende und akute Maßnahmen bei einem Stromausfall in der Apotheke
Wie Sie eine Artikelposition an der Kasse ändern können, haben wir in einem Tipps&Tricks-Artikel beschrieben.
Klicken Sie hier, um sich zu informieren.
Wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie unabhängig vom Artikelstamm der ABDATA einen Artikel anlegen möchten, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikelnach.
Wenn ein Patient mit einer AM-Packung aus dem Ausland in Ihre Apotheke kommt und das vergleichbare deutsche Präparat bestellen möchte, so haben Sie die Möglichkeit den Wirkstoff über die ABDA-Datenbank zu recherchieren.
Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Damit Sie wissen, wie Sie eine Artikelposition in der Kasse tauschen können, haben wir für Sie einen Tipps&Tricks-Artikel verfasst. Klicken Siehier, um sich zu informieren.
Es kann hilfreich sein, sich den Rohertrag für Medikamente anzeigen zu lassen, um z. B. zu entscheiden, ob es sich lohnt, dieses Medikament per Boten oder Post zu liefern. Wie Sie die Einstellungen im Kassenbild vornehmen können, lesen Sie in unseremTipps&Tricks–Artikel.
Sie haben weiterhin Verbindungs-, Aktivierungs- oder Zugriffsprobleme? Dann schicken Sie uns bitte einen IXOS.eCall mit folgenden Angaben:
Wird Ihnen oben rechts in der IXOS Menüleiste ein Blitz-Icon angezeigt, bedeutet dies, dass ein Problem mit der TI vorliegt und ggf. ein Eingreifen Ihrerseits notwendig ist.
Mit Klick auf das Icon gelangen Sie in das E-Health-Modul und erhalten dort sofort weitere Informationen zu Problem und Lösung in einem farbigen Kasten.
Um Sie bei der schnellen Lösung der meisten möglichen Probleme zu unterstützen, haben wir Ihnen einige kurze Videos erstellt, in denen gezeigt wird, was im jeweiligen Fall zu tun ist. Starten Sie das jeweilige Video im E-Health-Modul oben direkt per Klick auf den Play-Button. Sie können auch den dort angezeigten QR-Code nutzen, um das Video mit einem mobilen Gerät zu öffnen.
Laut gematik-Vorgabe muss in unregelmäßigen Abständen die Verifizierung Ihrer SMC-B erfolgen und die PIN am Kartenterminal abgefragt werden. Um Ihnen eine solche erneute PIN-Abfrage mitzuteilen, rauscht das Kartenterminal und zeigt Ihnen damit an, dass Handlungsbedarf besteht.
Diese PIN wurde bei der Installation festgelegt und in der TI-Mappe übergeben. Sie liegt NICHT – wie zum Teil irrtümlich angenommen – bei PHARMATECHNIK vor, sondern gehört in die Hände der Apotheke und befindet sich daher in Ihren TI-Unterlagen.
Bitte legen Sie die PIN in Reichweite bereit, damit Sie diese bei Bedarf immer zu Hand haben.
Verifizieren Sie Ihre SMC-B Karte nicht, so werden künftig die Fachdienste der Telematikinfrastruktur nicht erreichbar sein.
An der Kasse wählen Sie die Taste Bon und geben das entsprechende Datum oder den Zeitraum ein (Standardeinstellung ist der aktuelle Tag).
Über Erweiterte Suche-F8 definieren Sie die Suche anhand von Eingaben in den Feldern Mitarbeiter, Kunde, Rezeptnummer, Artikelnummer (PZN) etc.
Im ersten Auswahlfenster legen Sie fest, ob Sie an einer bestimmten Kasse oder an allen Kassen suchen (hier geben Sie die Kassennummer 0 ein).
Sie können auch an allen Arbeitsplätzen suchen und erfassen damit u. a. auch Vorgänge in der Faktura oder der Gesundheitskarte.
Die Suche beginnen Sie abschließend mit Start Auswahl-F3.
Wichtig: Auch im Desktop können Sie unter dem Menü Verkauf - Verkaufshistorie die Bonverwaltung aufrufen. Es handelt sich um eine reine Suchfunktion: Druckfunktionen sowie Aktivieren/Stornieren sind nicht integriert.
Sie können alles incl. Screenshots in unserem Tipps&Tricks-Artikelnachlesen.
Es gibt im Rahmen des E-Rezeptes definierte, erlaubte Änderungen, die an dem Rezept vorgenommen werden können. Ist es nötig, dass diese erlaubten Veränderungen vorgenommen werden, werden diese im Abgabedatensatz gespeichert. Diese Änderungen müssen später einem Apotheker mittels dem eHBA signiert werden.
Werden E-Rezepte ohne Korrekturen an der Verordnung beliefert, kann die PTA dies im Rahmen einer einfachen elektr. Signatur durch eine gesteckte SMC-B vornehmen.
Fertigarzneimittel, Rezeptur, Wirkstoff, Freitext
Nein, der Kunde kann das E-Rezept auch als Papierausdruck mit den entsprechenden Codes vom Arzt erhalten.
Das E-Rezept kann nur an den Kunden zurückgegeben werden, wenn noch keine Quittung vom E-Rezept-Fachdienst der gematik abgeholt wurde.
Egal ob PTA oder Apotheke, jeder in der Apotheke sollte sich mit den Grundlagen und Veränderungen rund um das E Rezept vertraut machen und dazu die in IXOS.campus angebotenen Möglichkeiten nutzen. Das kann dann auch in der Apotheke mit Übungs-E-Rezepten trainiert werden. Diese Trainingsmöglichkeiten stehen ihnen ab Mitte Oktober 2021 zur Verfügung. Hierzu werden alle PHARMATECHNIK Kunden automatisch informiert.
Das E-Rezept ist genauso lange gültig, zur Abrechnung mit einer GKV, wie ein Papierrezept - 28 Tage.
Es ist sicher zu erwarten, dass Patienten die Möglichkeit sehr schätzen und intensiv nutzen werden, wenn sie ein Rezept vorab bequem & sicher digital in die Apotheke schicken können. Dann ist es auch naheliegend, dass die bequeme Botenlieferung häufiger in Anspruch genommen wird. Wir haben das bereits während der Corona-Pandemie erlebt, dass der Botendienst häufiger als sonst genutzt wurde.
Die Rezeptkontrolle erfolgt wie bisher zentral für alle Vorgänge im IXOS Rezeptmanagement – egal ob Papier oder E-Rezept. Beim E-Rezept wird an dieser Stelle zusätzlich darauf geachtet, dass um Sonderkennzeichen oder Vermerke ergänzte E-Rezepte noch digital mit HBA signiert werden, diese Kontrolle passiert automatisch.
Ja, das ist möglich. Auf einem E-Rezept-Dokument können bis zu drei einzelnen Verordnungen verschrieben werden, diese werden dann zunächst vollständig vom E-rezept Fachdienst mit dem Sammelcode in die Apotheke übertragen. Es kann dann für jede Verordnung einzeln entschieden werden, ob diese in der Apotheke jetzt eingelöst wird, ob sie in der Apotheke für eine spätere Bearbeitung zurückgestellt wird – oder ob sie an den Patienten zurückgeben werden soll, in diesem Fall wird die einzelne Verordnung auf dem E-Rezept Server wieder für die Bearbeitung in anderen Apotheken „freigeschaltet“.
Das ausgedruckte E-Rezept enthält ein bis drei Verordnungen als Einzelcodes. Alle Verordnungen eines Rezepts sind in einem Sammelcode zusammengefasst. In der Apotheke sollte primär dieser Sammelcode gescannt werden.
Sie können Änderungen an den Verordnungen, wie Rezeptstatus und Dosierungen vornehmen. Diese müssen jedoch von Ihnen mit einer Verordnungskorrektur begründet werden. In der Warenwirtschaft gibt es dazu eine Vorauswahl möglicher Korrekturgründe.
1. Ist der Sitz des Unternehmens außerhalb der Europäischen Union? Wenn "Ja", liegt ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vor?
Wir bestätigen, dass das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat.
2. Greift die PHARMATECHNIK auf Unterauftragnehmer bei der Datenverarbeitung zu, welche die Voraussetzung nach Ziff. 1 zutreffen?
Unser Unternehmen greift anlässlich der Datenverarbeitung nicht auf Unterauftragsnehmer zurück, auf welche die Voraussetzungen nach Ziff. 1 zutreffen.
Als Fingerprint-Scanner wird bei IXOS das Modell HID® DigitalPersona® 4500 Fingerabdruck-Lesegerät (https://www.hidglobal.de/products/readers/single-finger-readers/4500-fingerprint-reader) eingesetzt. Der Zugriff auf die vom Fingerabdruck-Lesegerät bereitgestellten biometrischen Daten erfolgt über DigitalPersona One Touch for Windows SDK (https://github.com/iamonuwa/Digital-Persona-SDK).
In der IXOS Datenbank werden ausschließlich die vom Fingerabdruck-Lesegerät bereitgestellten Fingerprint-Templates als Referenzdaten gespeichert. IXOS speichert niemals Bilddaten eines Fingerabdrucks und kommt auch nicht mit Bilddaten des Fingerabdrucks in Berührung.
Bei den Fingerprint-Templates handelt es sich um mit einem Template-Protection-Verfahren verschlüsselte Informationen der Minutien des gescannten Fingers. Aus einem Fingerprint-Template ist es nicht möglich das Bild des Fingerabdrucks zu rekonstruieren. Bei der Fingerprint-Authentifizierung wird das in der IXOS Datenbank hinterlegte Fingerprint-Template gegen das Fingerprint-Template des aktuellen Scans verglichen. Die von der DigitalPersona FingerJet™-Engine des Lesegeräts verwendeten Templategenerierungs- und -protection-Algorithmen sind vom Hersteller nicht veröffentlicht.
Zur Arbeitsweise der Fingerprint-Registrierung und Fingerprint-Verifikation siehe auch:
https://github.com/iamonuwa/Digital-Persona-SDK/blob/master/Docs/Fingerprint%20Guide.pdfhttps://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Publikationen/Studien/BioKeys/DatenschutzfreundlicheAuthentisierungmitFingerabdruecken.html
Um Sicherheit vor Fremdzugriffen zu ermöglichen, aber auch um das versehentliche Arbeiten auf dem falschen Bediener zu vermeiden, wurde die kostenpflichtige IXOS Fingerprint Benutzererkennung entwickelt.
Wie Sie Fingerprint einrichten können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
PHARMATECHNIK ist lediglich der technische Anbieter der Fingerprint-Lösung. Die Apotheke selbst ist die ‚datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle‘. In dieser Verantwortung ist die Apothekerin / der Apotheker selbst dafür verantwortlich, den Einsatz der Fingerprint-Lösung gegenüber einer entsprechenden Personalkraft rechtskonform auszugestalten.
Nach Art. 4 Nr. 14 DSGVO sind „biometrische Daten“ personenbezogene Daten (persönliche Daten) zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen.
Nach den Vorgaben des Datenschutzes erfordert die betriebliche Einführung eines biometrischen Systems zur Erfassung von Fingerabdrücken (Fingerprint) die Einwilligung der jeweils betroffenen Person.
Hinweis: Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass PHARMATECHNIK mit den vorstehenden Ausführungen keine Rechtsberatung erbringt oder diese ersetzt und keine Haftung übernimmt.
Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt mittels Zuordnung einer Kennung wie einem Namen zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
Praktisch sind das „alle mit einer Person auf irgendeine Weise verknüpften Daten“; hierzu zählen auch Geschäftsgeheimnisse. Geschäftsgeheimnisse sind etwa i.d.R. alle mit Einkaufsvorgängen verbundenen Daten oder auch Informationen dazu, welche Mitarbeiter Daten verarbeitet haben.
Zur Beantwortung dieser Frage verweisen wir auf einen Beschluss des „Düsseldorfer Kreises“ (Zusammenschluss der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich) aus September 2016 [Zitat]:
„Bisher erteilte Einwilligungen gelten fort, sofern sie der Art nach den Bedingungen der Datenschutz-Grundverordnung entsprechen (Erwägungsgrund 171, Satz 3 Datenschutz-Grundverordnung).
Bisher rechtswirksame Einwilligungen erfüllen grundsätzlich diese Bedingungen.
Informationspflichten nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung müssen dafür nicht erfüllt sein, da sie keine Bedingungen im Sinne des genannten Erwägungsgrundes sind. Besondere Beachtung verdienen allerdings die folgenden Bedingungen der Datenschutz-Grundverordnung; sind diese Bedingungen nicht erfüllt, gelten bisher erteilte Einwilligungen nicht fort:
Freiwilligkeit („Kopplungsverbot“, Artikel 7 Absatz 4 in Verbindung mit Erwägungsgrund 43 Datenschutz-Grundverordnung),
Altersgrenze: 16 Jahre (soweit im nationalen Recht nichts anderes bestimmt wird; Schutz des Kindeswohls, Artikel 8 Absatz 1 in Verbindung mit Erwägungsgrund 38 Datenschutz-Grundverordnung).“
Für die Mustertexte aus XT/IXOS hat PHARMATECHNIK eine fachanwaltliche Überarbeitung vornehmen lassen, bei der nur einzelne Formulierungen verändert oder entfernt wurden (z.B. wurde „persönliche Informationen“ durch den neuen gesetzlichen Begriff „personenbezogene Daten“ ersetzt).
Diese Frage lässt sich nicht pauschal mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten. Im Kern wird eine datenschutzrechtlich belastbare Antwort von der Anzahl der Mitarbeiter (sogenannte 20-Mitarbeiter-Grenze) sowie den abschließenden Auslegungen der Datenschutzaufsichtsbehörden abhängig sein.
Da es in der jüngeren Vergangenheit zu dieser Frage unterschiedliche und sich teilweise auch widersprechende Aussagen und Berichterstattungen gab, empfiehlt PHARMATECHNIK im Zweifelsfall die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes zu befragen.
Die schon heute in den Warenwirtschaftssystemen hinterlegten Standard-Einwilligungserklärungen werden im Rahmen der PHARMATECHNIK Serviceangebote laufend auf die gültige Rechtsgrundlage angepasst, damit sie den Vorgaben der DSGVO entsprechen. Diese Standard-Einwilligungserklärungen sind somit Bestandteil des Warenwirtschaftssystems.
Unter den Begriff „sonstige Formulare“ fallen z.B. unser „Flyer für die Beantragung einer Kundenkarte“ oder auch die „Einwilligungserklärung für Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter zum Umgang mit biometrischen Daten“, wenn der Apotheker aus Gründen der Datensicherheit ein Fingerprint-System verwenden will.
Wir versenden einen anwaltlich ausgearbeiteten und somit DSGVO-konformen AV-Vertrag, der auch eine entsprechende Verschwiegenheitsklausel enthält (Vertragspunkt 3.10).
Der Zugriff auf die Benutzeroberflächen, Programme und Anwendungen kann durch Passwörter, KeyCards oder auch Fingerprint-Funktionalität geschützt werden.
Hintergrund: die DSGVO ist „technologieoffen“ formuliert und schreibt somit nicht zwingend bestimmte Maßnahmen vor. Diese müssen den aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Wir unterstützen Sie in gewohnter Weise bei der Beachtung und Umsetzung der neuen Vorgaben durch Hilfestellungen und Serviceangebote wie z.B.:
• Vertragsmuster zur Auftragsverarbeitung (früher 'Auftragsdatenverarbeitung')
• Standard-Einwilligungserklärungen für den Einsatz in der Warenwirtschaft
• sonstige Formulare
Darüber hinaus unterstützen wir Sie im Rahmen der Weiterentwicklung unserer Produktpalette natürlich auch funktional, etwa durch eine programmtechnische Berücksichtigung von Lösch- und Sperrvorgaben für personenbezogene Daten oder auch die Möglichkeit, einem Auskunftsanspruch Ihrer Kunden mit einem entsprechenden Report nachkommen zu können. Über weitere Einzelthemen werden wir Sie sowohl über Newsletter als auch gesonderte Informationsangebote und natürlich auch hier in der Rubrik FAQ fortlaufend informieren.
Eine Einwilligung für die Zusendung von Werbung oder Newsletter muss erteilt sein und es darf kein Widerspruch gegen Werbung vorhanden sein.
Daten in IXOS sind in mehrere Bereiche eingeteilt, für die die Löschfristen gesetzt werden können. Einer dieser Bereiche umfasst alle verkaufsbezogenen Daten.
Für diese Daten ist aus Gründen der GoBD-Konformität eine minimale Löschfrist von etwas über 10 Jahren (konkret 12 Jahre) festgelegt.
Durch die gemeinsame Gruppierung vieler verkaufsbezogenen Daten werden dadurch auch Daten, die prinzipiell eine kürzere Speicherdauer vertragen, mindestens so lange gespeichert.
Dies ist u.a. aus der Pflicht gemäß Art. 13 und 14 der DSGVO, bspw. zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen bis zum Abschluss des Verkaufsvorgangs (bis zur gesetzlichen Löschung), notwendig.
In IXOS hat PHARMATECHNIK die Entscheidung getroffen, alle verkaufsbezogenen Daten mit einer gemeinsamen Löschfrist zu versehen. Um das „Recht auf Vergessen“ dennoch angemessen zu gewährleisten, kann aber durch Einstellung einer niedrigeren Sperrfrist die Anzeige und Verwendung dieser Daten durch das Bedienpersonal verhindert werden.
Unser Ziel ist es, Ihnen hochwertige Informationen zum PHARMATECHNIK Leistungsspektrum und zu neuen Funktionen zu liefern, und Ihnen Best-Practice-Tipps zu geben, mit denen Sie die Warenwirtschaft in Ihrer Apotheke optimal einsetzen. Die Voraussetzung dazu kann und muss jede Apotheke mitgestalten und alle wichtigen Hinweise, Informationsplattformen sowie Nutzungsbedingungen kennen. Als Apothekeninhaber:In müssen Sie gewährleisten können, dass ein Certified Partner oder jede Mitarbeiterin/jeder Mitarbeiter meiner Apotheke Zugriff auf die Wissens- und Informationsvermittlung hat.
Unsere Informationsplattformen und Wissensvermittlungsstellen:
Homepage Beste Softwarelösung für Ihre Apotheke | PHARMATECHNIK
IXOS-Onlinehilfe Allgemeines zur Bedienung von IXOS (pharmatechnik.de)
IXOS – Notes Nachrichten (pharmatechnik.de)
IXOS – Newsletter https://www.pharmatechnik.de/newsletteranmeldung
IXOS – FAQs IXOS FAQ: Finden Sie die passende Antwort | PHARMATECHNIK
AKADEMIE Dr. Graessner Akademie Dr. Graessner – YouTube
PT – Webshop https://www.pharmatechnikshop.de/
Wir verbessern die Kommunikation zwischen Pharmatechnik und der Apotheke durch den Certified Partner; mit Hilfe gezielter Informationen zu Neuigkeiten, zum Leistungsspektrum sowie zu wichtigen Tools.
Der Certified Partner fungiert dabei in der Apotheke als Ansprechpartner für Pharmatechnik und gibt die Informationen an seine Kollegen/innen in der Apotheke weiter.
Haben Sie Interesse, ein Certified Partner zu werden? Certified Partner - Professionelle Unterstützung| PHARMATECHNIK
Die tägliche Datensicherung gehört zu den Mitwirkungspflichten einer Apothekerin / eines Apothekers. Nur mit Hilfe einer aktuellen Datensicherung kann der Datenstand im Fall des Falles wieder rekonstruiert, der Datenverlust minimiert oder sogar ganz vermieden werden.
IXOS Daten werden täglich vom IXOS-Server als Sicherungskopie auf die Festplatte der Kasse 01 vollautomatisch gesichert.
Zur weiteren Verringerung eines Datenverlustrisikos bietet Pack&Go die Möglichkeit, zusätzlich zur Sicherheitskopie auf Kasse 1 eine weitere Datensicherungskopie vom Server auf einem USB Stick abspeichern zu lassen, um diese außerhalb der Apotheke aufbewahren zu können.
Die Aufbewahrung einer Datensicherungskopie liegt in Ihrer Obhut als Betriebsinhaber.
Über den Status der Datensicherung werden Sie permanent mit Anzeige eines Icon in der IXOS-Titelleiste informiert.
Weitere wichtige Informationen lesen Sie bitte hier nach:
Für den Fall, dass es zu einem Ausfall des IXOS-Primär-Server kommt, wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre PHARMATECHNIK – Hotline 08151-5509295. Diese aktiviert nach der Prüfung der Situation den sogenannten Notfallbetrieb, damit Sie weiterhin, allerdings mit etwas eingeschränkter Funktionalität arbeiten können.
Im Notfallbetrieb wird beim Ausfall des Primär-Servers auf den Backup-bzw. Sicherungs-Server umgeschaltet.
Weitere Informationen lesen Sie bitte in der IXOS-Online-Hilfe nach:
Die Sicherheit Ihrer Daten und der unterbrechungsfreie Apothekenbetrieb steht bei IXOS an oberster Stelle.
Die Ausfallsicherheit wird durch zwei voneinander unabhängigen Netzteilen, sowie einer USV etc. unterstrichen.
Die tägliche Datensicherung gehört zu den Mitwirkungspflichten einer Apothekerin / eines Apothekers. Nur mit Hilfe einer aktuellen Datensicherung kann der Datenstand im Fall des Falles wieder rekonstruiert, der Datenverlust minimiert oder sogar ganz vermieden werden.
Die Durchführung der Datensicherung wird in der IXOS-Onlinehilfe erläutert:
Weitere Informationen zur Ausfallsicherheit lesen Sie bitte hier nach: >>Ausfallsicherheit (PDF)
Für die Verfügbarkeit der IXOS-Ausfallmechanismen sowie den schnellen Datenaustausch im IXOS-System ist ein Gigabit Netzwerk auf Basis von RJ45 Voraussetzung.
Die aktuellen Pharmatechnik – Empfehlungen finden Sie hier: >>Das richtige Netzwerk (PDF)
Rund 80% aller Störungen im Stromnetz entstehen im eigenen Gebäude.
Wir unterscheiden zwischen Störeinflüssen innerhalb und außerhalb der Apotheke, wie z.B. Schaltvorgänge durch Aufzüge, elektrostatische Entladung, Blitzeinwirkungen und kontinuierliche Unter- und Überspannung.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte hier: >>Störquellen (PDF)
Der Kunde wird seine ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Geräte regelmäßig auf eigene Kosten durch einen Fachbetrieb überprüfen und warten lassen.
Die Kosten hierzu tragen Sie als Betriebsinhaber, diese sind nicht durch die vertraglich vereinbarte Miete/Wartung mit PHARMATECHNIK abgedeckt.
Mit FILIALE & PARTNER lassen sich Filialapotheken zu einem gemeinsamen Filialverbund zusammenschließen oder Partnerapotheken zum definierten Datenaustausch einbinden.
Mit IXOS WIN Mobil können Sie von außerhalb auf Ihr IXOS-System zugreifen:
-- Homeoffice-- Mitarbeiter/in in Elternzeit
-- Externe Buchhaltung
Zu Ihrem IXOS-System erhalten Sie von uns die IXOS-Firewall. Diese wird zwischen Ihrem Internetanschluss (bzw. Ihrer eigenen Netzwerkinfrastruktur) und dem IXOS-System installiert und bildet dadurch eine zusätzliche Schutzbarriere gegenüber dem öffentlichen Internet.
Ab Einführung des E-Rezepts wird in Apotheken zudem eine zusätzliche Backupfunktion benötigt, welche den Internetverkehr bei Ausfall der Hauptleitung temporär übernehmen kann, z.B. eine entsprechende LTE-Verbindung.
PHARMATECHNIK wird allen Kunden dazu eine entsprechende Backuplösung anbieten, für welche dann im Einzelfall zusätzliche Kosten entstehen.
Weitere Informationen finden Sie dazu immer unter VERLINKUNG HOMEPAGE TI-Seite.
Der Kunde ist verpflichtet, seinen Internetanschluss durch eine entsprechende Internet-Firewall abzusichern.
Diese wird nicht von PHARMATECHNIK zur Verfügung gestellt, sondern liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
Im Zuge neuer Anwendungen im Rahmen der Telematikinfrastruktur kann es vorkommen, dass Sie die Telematik-ID Ihrer Apotheke in Drittsoftware oder auf Webportalen angeben müssen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie über die SMC-B verfügen und Ihre Apotheke an die Telematikinfrastruktur angebunden ist.
Wir möchten Sie daher an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, wo Sie diese Nummer finden können.
1. IXOS
Die Telematik-ID wird, sofern möglich, von IXOS ausgelesen und im E-Health-Modul angezeigt.
Öffnen Sie das Modul E-Health im Menü Beratung. Auf der Seite Konfiguration werden verschiedene Daten zum Konnektor angezeigt, darunter auch die Telematik-ID.
2. Schreiben von D-Trust oder medisign
Jede Apotheke hat nach Zuteilung der SMC-B einen Brief erhalten, in dem die Telematik-ID aufgeführt ist. Der Brief hat folgenden (oder ähnlichen) Wortlaut:
Sehr geehrte/r Max Mustermann,
zur Information und für Ihre Unterlagen erhalten Sie nun die Telematik-ID für Ihre SMC-B Karte mit der ICCSN 998877665544332211: Telematik-ID : 0-00.0.0000000000.00.000
Bitte beachten Sie, dass zukünftig die Telematik-ID jeder SMC-B Ihren Betriebsstätten jeweils eine eigene, eindeutige elektronische Identität in der Telematikinfrastruktur (TI) zuweist. Diese identifiziert und qualifiziert Sie als Leistungserbringerinstitution im Apothekensektor gegenüber der TI. Diese eindeutige Telematik-ID ist in den Zertifikaten Ihrer SMC-B enthalten.
Wie Sie Zuzahlungen zum laufenden Jahr auf dem Kassenbon ausweisen können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Wie Sie die Kreditausweisung auf einem Kassenbon vornehmen können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Wie Sie in IXOS einen Abholschein mit einem Kassenbon kombinieren können, lesen sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Damit Ihnen das Arbeiten an der Kasse und in der Artikelverwaltung noch leichter fällt, haben Sie die Möglichkeit spezielle Suchfunktionen auszulösen.
Diese und weitere Tipps finden Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Klicken Sie einfach hier und informieren Sie sich.
Wie Sie in IXOS die Auswertung zur ABDA-Jahresumfrage abrufen können, lesen Sie in unserem Dokument, das wir für Sie zusammengestellt haben.
Klicken Sie hier und informieren sich.
Im Zuge der MwSt.-Anpassung haben wir alle Auswertungen analysiert und geprüft, auf welchen die MwSt. ausgewiesen werden muss.
Auf folgenden Auswertungen wurden die Angaben zur MwSt. entfernt:
• AM Selbstmedikation
• Einkäufe insgesamt
• Verordnungen
• Verordnungen und AM Selbstmedikation
• Zuzahlungsliste
Bei den genannten Listen ist die MwSt. nicht relevant, da
• diese Listen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Dies kann nur durch die Einzelbelege erfolgen.
• diese Listen rein informative Ausdrucke/ Aufstellungen/ Aufsummierungen über bezahlte Beträge sind.
• für die Einreichung bei der Steuer die originalen Belege, wie Rechnungen, Kassenbons, Quittungen etc. (Einzelnachweise) beigelegt werden müssen.
• auf der Zuzahlungsliste nur die reine Zuzahlung eines Jahres aufgelistet werden muss, egal wie hoch die MwSt. ausfällt, um ggf. eine Zuzahlungsbefreiung zu beantragen.
Der Webshop 'IhreApotheken.de' übermittelt nach IXOS aktuell die externe Kundenummer als externe Vorgangsnummer.
Sie als Apotheke haben die Möglichkeit über die externe Kundenummer, die Ihrem Kunden per E-Mail von 'IhreApotheken.de' zugesandt wurde, die entsprechende Bestellung zuzuordnen.
Um eine Umstellung dieser Nummern für Ihre eigene Apotheke zu beantragen, müssen Sie sich bitte mit 'IhreApotheken.de' in Verbindung setzen.
Weitere Informationen dazu lesen Sie in unserer IXOS-Onlinehilfe.
Ihr Apothekenkunde bekommt nach einer Webshop-Bestellung eine Auftragsnummer per Mail mitgeteilt.
Mit dieser Nummer holt er seine Bestellung bei Ihnen in der Apotheke ab.
Mauve übermittelt - voreingestellt oder standardmäßig - in die IXOS-Warenwirtschaft die Belegnummer. Diese wird als externe Vorgangsnummer auf die Packliste gedruckt.
Möchten Sie die Auftragsnummer als externe Vorgangsnummer nutzen, so müssen Sie sich bitte mit Mauve in Verbindung setzen und eine Umstellung dieser Nummern für Ihre Apotheke beantragen.
Weitere Informationen lesen Sie dazu in unserer IXOS-Onlinehilfe.
Es gibt viele Auswertungen, die für Ihre Kunden interessant sind. Wie Sie diese ausdrucken können, zeigen wir Ihnen in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Wie Sie das kostenpflichtige Modul für die Prüfung von Ausgangsstoffen sinnvoll und unkompliziert nutzen können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel nach.
Hier erhalten Sie auch interessante Tipps zum Auffinden der passenden Monographien.
Fragen und Antworten rund um den elektronischen Kostenvoranschlag finden Sie in unserer FAQ-Sammlung. Klicken Sie den Link an und informieren sich.
Wie Sie patientenspezifische Merkmale im Modul CAVE hinterlegen können, um die Qualität bei der Arzneimittelabgabe zu sichern, lesen am Beispiel von Lactoseintoleranz in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Im ersten Schritt müssen Sie rechtzeitig (4-6 Wochen vor Ablauf) bei der NGDA unter https://ngda.de/ die Verlängerung Ihres Zertifikats beantragen.
Eine Anleitung finden Sie unter folgendem Link: https://ngda.de/anleitung-ngda-p/anleitung-zertifikatsverlaengerung.php
Nach der erfolgreichen Zertifikatsverlängerung erhalten Sie von der NGDA einen PIN-Brief per Post und Sie müssen in Ihrem IXOS bzw. XT System das neue Zertifikat hinterlegen.
In IXOS hinterlegen Sie das neue N-ID-Zertifikat unter Systempflege – Firmenstamm - securPharm – F3 Neues Zertifikat.
In XT hinterlegen Sie das neue N-ID-Zertifikat unter Systempflege– Einstellungen/Variablen - Firmenstamm –– securPharm - F3 Neues Zertifikat.
Bei Fragen zur Zertifikatsverlängerung wenden Sie sich bitte an die NGDA (https://ngda.de/).
In IXOS finden Sie die Information unter Systempflege– Firmenstamm - securPharm
Was Sie tun müssen, um ihr Zertifikat bei der NGDA zu verlängern können Sie unter www.pharmatechnik.de/securpharm/ nachlesen.
Ältere oder weniger gebräuchliche Bezeichnungen von Teedrogen oder chemischen Substanzen können die Bestellung von Kundenwünschen erschweren.
Bei der Recherche kann die ABDA-Datenbank helfen.
Wie Sie dabei vergehen sollten, können Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel lesen.
Wie Sie im Modul Kontakte Adressen Ihrer Kunden verwalten können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel nach.
Mit dem Modul 'Reports' können Sie unterschiedlichste Auswertungen für Ihre Warenwirtschaft erstellen.
Wie Sie die vordefinierten Auswertungen an Ihre Anforderungen anpassen können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Wenn sich Kunden bei Ihrem Einkauf einen Teilbon, auf dem nur ein bestimmtes Subtotal ausgewiesen ist, wünschen, so können Sie dies problemlos erledigen.
Lesen Sie dazu unseren Tipps&Tricks-Artikel.
Die Freischaltung der Karte bzw. der darauf enthaltenen Zertifikate, muss innerhalb von 14 Tagen ab Auslieferung der Karte erfolgen. Sollte die Freischaltung nicht innerhalb dieser Frist erfolgen, erhalten Sie eine automatische Erinnerung von der Bundesdruckerei. Anschließend haben Sie erneut 14 Tage Zeit, um die Karte freizuschalten. Sollte auch innerhalb dieser Frist keine Freischaltung der Zertifikate erfolgen, ist der Vertrauensdiensteanbieter verpflichtet, diese endgültig und unwiderruflich zu sperren. Damit verliert die SMC-B ihre Gültigkeit.
Die Freischaltung der SMC-B erfolgt im Online-Antragsportal der Bundesdruckerei mittels SMS-TAN-Verfahren oder Servicepasswort. Beachten Sie bitte, dass der PIN-Brief zum Zeitpunkt der Freischaltung bereits vorliegen muss.
Die SMC-B muss vor der Installation der TI in der Apotheke freigeschaltet sein.
Die SMC-B Karte wird einmal pro IK-Nummer finanziert und der eHBA einmal pro Apothekeninhaber.
Bei OHG oder GbR auf Nachweis auch für jeden Inhaber einmal.
Ja, alle Zertifikate in der TI laufen ab Herstellung 5 Jahre, danach muss ein Austausch erfolgen.
Nein, Sie sehen im eMP (elektronischer Medikationsplan) nur die Medikamente, die verordnet wurden.
Das macht der Arzt, Sie erhalten immer die aktuellsten Informationen, wenn Sie die eGK einlesen.
PHARMATECHNIK hat ausreichend Ersatz-Konnektoren in den Geschäftsstellen und 250 nach Gematik-Vorgaben zertifizierten Mitarbeiter, somit ist ein umgehender Tausch eine eines Konnektors immer gewährleistet.
Nach unserem Kenntnisstand sind die 3,1 Millionen in der Testregion Westphalen-Lippe ausgestattet, für die restlichen 66,9 Millionen Versicherten fängt der Versand der PIN jetzt an.
Ihr Internet-Zugang sollte im Download mindestens eine Geschwindigkeit von 6 Mbps/s (DSL 6000) haben. Diese können Sie unter www.speedtest.net/de prüfen.
Bereits heute gibt es in der Apotheke eine ganze Reihe von kritischen Anwendungen die über einen stabilen und schnellen Internetanschluss angebunden und angewiesen sind. z. Bsp. muss bei der Abgabe von Arzneimitteln online im Rahmen der EU-Fälschungsrichtlinie eine Abfrage bei securPharm stattfindet. Aber auch notwendige Verfügbarkeitsabfragen im Rahmen von Rabattverträgen, müssen online bei Großhändlern stattfinden. Wir gehen deshalb davon aus, dass bereits heute auch die notwendige Internetverfügbarkeit für den Anschluss an die TI gewährleistet ist.
Die Bestellung erfolgt in zwei Schritten.
Die Bestellung läuft nicht direkt über die Apothekensoftwarehäuser, diese unterstützen aber bei diesem Prozess.
Unter www.pharmatechnik.de/smcb können Sie neben der SMC-B Karte auch den eHBA bestellen.
Für die Installation der TI in Ihrer Apotheke ist die SMC-B Karte zwingend notwendig. Der eHBA muss nicht am Tag der TI-Installation vorliegen.
Ja, PHARMATECHNIK hat bereits von der Gematik eine so genannte Konformitätserklärung erhalten.
Nachdem nun der erste eHealth Konnektor durch die gematik die Zulassung erhalten hat, hat der Nacht- und Notdienstfonds des DAV e.V. (NNF) den portalgestützten TI-Antrag zur Beantragung der Erstattungspauschalen freigeschaltet.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie unter
https://www.dav-notdienstfonds.de/ti-themen/uebersicht/
Bei Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an den Nacht- und Notdienstfonds des DAV e.V.
Beim QVDA handelt es sich um einen qualifizierten Vertrauensanbieter. Dieser ist für die Herstellung der SMC-B und des HBA zuständig und wird im ersten Schritt des Beantragungsprozesses dieser Karten von Ihnen als Antragsteller ausgewählt.
Alle Informationen zur SMC-B und HBA können Sie unter www.pharmatechnik.de/smcb nachlesen und auch dort über einen Link bestellen.
Ja, am 24.07.2020 wurde der erste eHealth Konnektor von der Gematik zugelassen. Am gleichen Tag hat PHARMATECHNIK den ersten eHealth Konnektor in der Apotheke am Borkener Klinikum installiert. Mit der ersten Installation hat der sofortige Rollout der TI bundesweit bei PHARMATECHNIK Kunden begonnen.
Ab dem 30.09.2020 ist die Anbindung an die TI für Apotheken verpflichtend und die Voraussetzung, damit digitale Angebote wie das eRezept, die elektronische Patientenakte und der elektronische Medikationsplan verwirklicht werden können.
Haben Sie das PHARMATECHNIK TI-Paket noch nicht bestellt, so können Sie dieses unter www.pharmatechnik.de/ti tun. Nutzen Sie unseren SMART-Service und wir erledigen die TI-Bestellung für Sie.
Am 10.7.2019, hat das Bundeskabinett dem Referentenentwurf zum „Digitale Versorgung-Gesetz“ (DVG) von Gesundheitsminister Spahn zugestimmt. Für Apotheken bedeutet das, dass sie sich bis zum 30. September 2020 an die TI anbinden müssen.
Der bundesweite Rollout der Telematikinfrastruktur bei unseren PHARMATECHNIK Kunden ist am 24.07.2020 gestartet.
Bestellen Sie frühzeitig Ihr PHARMATECHNIK TI-Paket, um sich einen Liefertermin zu sichern. Nutzen Sie unseren SMART-Service und wir erledigen die TI-Bestellung für Sie.
PHARMATECHNIK ist TI-ready und hat Erfahrung im Bereich der TI durch mehr als 1200 Installationen in Arzt – und Zahnarztpraxen.
Nein, aktuell gibt es keine mobilen Kartenterminals für die Apotheken. Derzeit gibt es kein mobiles Kartenterminal, welches für die Fachanwendungen elektronischer Medikationsplan (eMP) und Notfalldatenmanagement (NFDM) von der Gematik zertifiziert wurden. Somit entsprechen die mobilen Kartenterminals derzeit nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Aktuell gibt es auch keine Refinanzierung für mobile Kartenterminals.
Die PIN Eingabe erfolgt durch den Versicherten. Der PIN wird im eHealth Kartenterminal eingegeben.
Grundsätzlich kann der eMP nur an Arbeitsplätzen bearbeitet werden an dem ein eHealth Kartenterminal angeschlossen ist. Die eGK muss hierfür im Kartenterminal gesteckt sein und der Versicherte muss seine PIN eingeben.
Es gibt eine so genannte Vertreter-PIN, die der Versicherte vergeben kann, somit kann ein Angehöriger oder ein benannter Vertreter damit die Daten auf der eGK für die Apotheke freigeben.
Ebenso kann die PIN für den Zugriff auf den eMP (elektronischen Medikationsplan) auch durch den Versicherten deaktiviert werden.
Nein, nach jetzigem Kenntnisstand muss die eGK nicht gesteckt werden.
In der aktuellen Situation, vor allem in Hinblick auf COVID-19, ist auf erhöhte Hygiene zu achten. Neben den allgemeinen Hinweisen des Robert Koch Instituts möchten wir Ihnen hier eine Empfehlung geben, wie Sie Ihre EC-Geräte, Kundendisplays und weitere elektronische Geräte sicher und schonend reinigen können.
Unsere Empfehlungen finden Sie in diesem Dokument.
Eine Übersicht über den Inhalt der Vereinbarung und die Bedeutung für die Rezeptbelieferung finden Sie in der Sondermeldung "COVID-19: Vereinbarung zum Rahmenvertrag über Abweichungen von den Austausch- und Auswahlregelungen“.
Ja, wenn Sie die Öffnungszeiten in Ihrer Apotheke ändern oder die Apotheke vorübergehend schließen müssen, hinterlegen Sie dies bitte auch in IXOS.
Die in IXOS hinterlegten Öffnungs- und Schließzeiten der Apotheke steuern automatische Software-Updates und werden im Rahmen des konfigurierbaren automatischen Energiesparens genutzt, um die Kassen- und Nebenarbeitsplätze zeitgesteuert herunter- und wieder hochzufahren.
Wenn Sie die apoTV Notdienstanzeige nutzen, so steuern die eingetragenen Öffnungszeiten auch die Notdienstanzeige auf Ihrem apoTV Bildschirm.
Wie Sie die Öffnungszeiten in IXOS ändern, können Sie in unserer Sondermeldung nachlesen.
Die AOK Rheinland/Hamburg, die Ersatzkassen sowie weitere Primärkassen gestatten inzwischen das Übergehen von Rabattverträgen, wenn der Rabattartikel nicht auf Lager ist und bestellt werden muss.
Es dürfen stattdessen geeignete Lagerartikel unter Verwendung der üblichen Sonder-PZN für die unverzügliche Abgabe abgegeben werden. Diese Maßnahme soll helfen, die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verlangsamen.
Für die Rezeptbelieferung zulasten der teilnehmenden Kassen bedeutet dies folgendes:
Der Rahmenvertrag und die gültigen Rabattverträge sind grundsätzlich weiterhin zu beachten. Führen Sie die Artikelsuchen in IXOS/XT wie gewohnt durch, um nach Möglichkeit rabattbegünstigte Arzneimittel für Ihre Patienten auszuwählen.
Wenn ein rabattbegünstigter oder preisgünstiger Artikel nicht vorrätig ist, dürfen Sie den nächstgünstigen Artikel auswählen, der an Lager ist, ohne den vorrangig abzugebenden Artikel zu bestellen – auch wenn dieser Artikel lieferbar wäre.
Dies gilt für Rabattartikel ebenso wie für preisgünstige Artikel nach aut idem oder Importregelung.
Verwenden Sie in diesen Fällen das gewohnte Sonderkennzeichen PZN 02567024 mit dem Faktor 5 (bei Nichtabgabe Rabattartikel) oder 6 (Nichtabgabe preisgünstiger Artikel) wegen unverzüglicher Abgabe. IXOS/XT weist Sie im Verkaufsvorgang wie gewohnt auf die Notwendigkeit der Sonder-PZN hin.
Wir empfehlen, in diesen Fällen den Grund für die Nichtabgabe des Rabattartikels bzw. preisgünstigen Artikels auf dem Rezeptformular schriftlich zu dokumentieren (z. B. "Corona").
Immer mehr Kassen schließen sich in diesen Tagen dieser Regelung an. Bitte beachten Sie diesbezüglich entsprechende aktuelle Mitteilungen Ihres zuständigen Verbandes!
Auch die Anzahl der Auftragskennungen (Unteraufträge) wurde durch viele Großhändler bereits auf ein bzw. zwei begrenzt. Schränkt Ihr Großhändler die Anzahl möglicher Auftragskennungen ein, werden Bestellunteraufträge vom Großhändler zusammengefasst und nicht mehr in separaten Wannen geliefert.
Unsere Empfehlung zur Arbeitsweise bzw. den Einstellungen in IXOS finden Sie in der IXOS Sondermeldung.
In IXOS werden die Vertragsdaten automatisch täglich sowie nach jedem Serverstart bei den Lieferanten abgefragt. Jede Änderung wird mit einer Infocenter-Meldung signalisiert. Für Großhändler werden Änderungen der Bestellzeiten automatisch in IXOS übernommen.
Beachten Sie hierzu auch die IXOS Sondermeldung.
PHARMATECHNIK bietet Ihnen mit dem PHARMATECHNIK Starterset Telematikinfrastruktur, dem PHARMATECHNIK TI-Betriebspaket Plus sowie dem PHARMATECHNIK TI- und EGK Softwarepaket alle notwendigen Soft- und Hardwarekomponenten sowie Dienstleistungen kompetent und zuverlässig aus einer Hand.
PHARMATECHNIK garantiert die Lieferung und Installation zugelassener und damit refinanzierbarer Komponenten (sogenannter eHealth Konnektor mit ausreichend langfristig gültigem Schlüsselmaterial von mind. 4 Jahren).
Nur bei Bestellung des PHARMATECHNIK TI-Pakets bei uns, können wir Ihnen eine betriebsfähige Integration in IXOS oder XT, sowie einen optimalen Support im laufenden Betrieb garantieren.
Spätestens mit der Einführung des eRezepts ist eine funktionierende TI-Infrastruktur existenziell für Ihre Apotheke.
PHARMATECHNIK ist mit 250 eigenen, nach Gematik Vorgaben zertifizierten Mitarbeitern für die TI zugelassener Dienstleister vor Ort (DVO) und hat bereits Erfahrung aus über 1.200 erfolgreichen TI Installationen im Arzt-Umfeld.
Wir empfehlen ausdrücklich eine frühzeitige Bestellung bei <link www.pharmatechnik.de/ti>www.pharmatechnik.de/ti</link> um sich einen Liefertermin zu sichern.
Für die Installation, die Integration oder den Support von TI-Komponenten anderer Anbieter, auch ausdrücklich sogenannten Rechenzentrums- oder Cloudlösung, kann und wird PHARMATECHNIK keine Verantwortung übernehmen.
Die SMC-B ist die Apotheke- oder Institutionskarte, auch Apothekenausweis genannt. Um eine Verbindung zwischen Apotheke und der TI herzustellen, wird eine Apotheken- bzw. Institutionskarte, also die SMC-B, benötigt. Diese befindet sich in einem Slot des Kartenlesegerätes. Sie dient der Authentisierung der Apotheke gegenüber den Diensten der TI. Eine abschließende Inbetriebnahme der TI-Komponenten in der Apotheke ist nur mit einer freigeschalteten SMC-B möglich.
Die SMC-B Karte ist bereits bestellbar. Unter www.pharmatechnik.de/smc-b/ können Sie die SMC-B Karte bestellen.
Damit Sie die Artikelverwaltung optimal nutzen können, haben Sie Möglichkeit die Ansicht zu konfigurieren. Lesen Sie dazu unsere Anleitung.
Ja, die Kassensicherungsverordnung enthält keine Bagatellgrenze. Deshalb muss nun auch bei Geschäftsvorgängen mit 0 Euro der Bon gedruckt werden, wie z. B. bei der Rezeptbelieferung an zuzahlungsbefreite Patienten.
Um die Arbeit mit GKV-Rezepten für Sie einfacher zu gestalten, haben wir die Möglichkeit geschaffen, die Einsortierung des Ausgangsartikels in den Trefferlisten von Aut-idem-und Importsuche anzupassen.
Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie in unserer Sondermeldung.
Da im ersten Schritt nur die Apothekenleiter*innen einen HBA benötigen, wird der HBA im Steckplatz verbleiben.
Den Heilberufsausweis werden im ersten Schritt nur die Apothekenleiter*innen benötigen.
Um Preisnachlässe zur Kundenbindung optimal zu nutzen, haben wir einen Tipps&Tricks-Artikel verfasst, in dem Sie sich über das Modul Preis und Kalkulation informieren können.
Klicken Sie hier.
Die Vorgangsnummer ist eine Nummer, die von der zuständigen Apothekerkammer vergeben wird. Bei Fragen zur Vorgangsnummer wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kammer.
Wie Sie im securPharm-Störungsfall den Verkaufsvorgang durchführen können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Wie Sie im Verkauf Rabattmodelle zuordnen können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Wie Sie Rabattmodelle zur Kundenbindung nutzen können, zeigen wir Ihnen in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Die Erweiterung der ABDA-Datenbank ermöglicht Ihnen hinsichtlich Interaktionsbewertungen eine optimalere Betreuung Ihrer Kunden.
Lesen Sie dazu unseren Tipps&Tricks-Artikel.
Die ABDATA ist der Datenlieferant für die ABDA Datenbank². Die ABDATA hat die Interaktionen, nebst Klassifikation, komplett überarbeitet und diese den Softwarehäusern zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurde auch der CAVE-Check um die Nierenfunktion und das Gewicht erweitert.
PHARMATECHNIKhat die neuen Daten von der ABDATA so früh wie möglich in IXOS umgesetzt, damit die Apotheken von den neuen Daten und Klassifizierungen profitieren können.
Während die Interaktionen bislang auf Stoffgruppenebene betrachtet wurden, findet die Prüfung auf Wechselwirkungen auf Stoffpaarebene statt. Dieser neu entwickelte stoffspezifische Interaktions-Check zwischen verordneten bzw. selbsterworbenen Arzneimitteln sowie Lebens- und Genussmitteln erfolgt wie bisher automatisch bei jedem Abverkauf.
Im Meldungstext werden klinische Relevanz, Bewertung der Quellen, Nebenwirkungen mit Symptomen, Monitoring sowie Maßnahmen zum Umgang mit der Interaktion kurz und prägnant angezeigt.
Eine weitere Neuerung ist der personalisierte Interaktions-Check*. Dieser selektiert und bewertet Interaktionen individuell in Abhängigkeit von der Patientenerkrankung. Voraussetzung hierfür ist, dass strukturierte Patientendaten in einer Kundendatenbank hinterlegt sind bzw. temporär erfasst werden.
Daraus ergeben sich folgende Vorteile:
Interaktionen:
CAVE:
Detaillierte Informationen mit Beispielen lesen Sie in der Versionsbeschreibung 2019.11.
*Voraussetzung Lizenz Cave und Medikationsmanagement.
Derzeit gibt es die TI nur für öffentliche Apotheke. Ein Großhandel, Versandhandel, Klinikversorgung oder ein Sanitätshaus braucht derzeit keine TI, da es auch bei der Einführung der TI nur Fachanwendungen für öffentliche Apotheken geben wird. Mit der Einführung des eRezepts wird sich das nochmal ändern, allerdings gibt es hierfür noch keinen konkreten Einführungstermin. Derzeit gilt die Förderung, welche zwischen dem Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband ausgehandelt wurde, nur für inländische öffentliche Apotheken.
Ja, pro Betriebsstätte muss ein eigenes TI Paket bestellt werden.
Wenn Sie in der Apotheke bspw. beim Verleih von Milchpumpen eine Kaution als Sicherheit hinterlegen wollen, können Sie dies idealerweise über das Anlegen eines Artikels durchführen.
Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Wie Sie einfach und unkompliziert Korrekturen in der BtM-Dokumentationsverwaltungnachvollziehen können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Der Konnektor ist vergleichbar mit einem Router und bindet als Konnektor die Apothekensoftware hochsicher in die zentrale Telematikinfrastruktur ein. Über ein geschütztes Virtual Private Network (VPN), den TI-VPN-Zugangsdienst, gewährleistet der Konnektor sichere Verbindungen für den Datenaustausch. Sie stellt die Verbindung zwischen den eHealth-Kartenterminals und dem Apothekensoftwaresystem her, tauscht Daten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aus und macht die Verwendung des Heilberufsausweises (HBA) zur Erzeugung und Prüfung von qualifizierten Signaturen möglich. Der Zugriff auf aktuelle und künftige Anwendungen aus Fach- und Mehrwertdiensten über einen sicheren Updateprozess sind möglich.
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist eine digitale Datenautobahn. Diese vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Apotheken, (Zahn-)Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen und Krankenkassen miteinander und wird einen sicheren und problemlosen Datenaustausch auch über Sektorengrenzen hinweg ermöglichen.
Im Unterschied zum Internet erhalten nur Personen Zugang zur TI, die ihre Identität zuvor elektronisch nachgewiesen haben. Auch alle Systeme, die sich in der Telematikinfrastruktur befinden oder an sie angebunden sind, weisen ihre Identität vor jedem Kommunikationsvorgang nach und sind durch die gematik geprüft und zugelassen.
Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ – kurz E-Health-Gesetz – schreibt einen konkreten Fahrplan für die Einführung der Telematikinfrastruktur und nutzbringender Anwendungen im Gesundheitswesen vor. Damit soll die Informationstechnologie in der Gesundheitsversorgung etabliert und somit die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Patientenversorgung weiter verbessert werden. Mehr Informationen finden Sie hier: <link www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/e-health-gesetz.html>https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/e/e-health-gesetz.html</link>
Bereits verfügbaren bzw. geplanten Anwendungen sind:
Notfallrelevante Informationen können Kunden künftig auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern lassen. Hilfreiche Daten, die im Notfall Leben retten können: chronische Erkrankungen, regelmäßig eingenommene Medikamente, Allergien und Unverträglichkeiten, CAVE-Hinweise sowie Kontaktdaten von Angehörigen.
Der elektronische Medikationsplan ist die elektronische Variante des BMP (Bundesmedikationsplan), den es heute schon im Papierformat gibt. Der eMP kann von der Apotheke von der elektronischen Gesundheitskarte ausgelesen, bearbeitet und wieder auf die elektronische Gesundheitskarte geschrieben werden. Somit ist der Austausch des Medikationsplan zwischen dem Arzt und Apotheke einfach und sicher möglich.
Empfänger medizinischer Daten – sei es in Apotheken, Praxen, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen – erhalten künftig absolute Sicherheit über die Authentizität des Absenders. Mittels Heilberufsausweis (HBA) werden Dokumente elektronisch signiert, d. h. mit einem Siegel versehen, das die Echtheit des Datensatzes garantiert.
Die Telematikinfrastruktur ist ein sicheres Netz für das deutsche Gesundheitswesen und vom Internet wirksam getrennt. Ausschließlich berechtigte Nutzer können die Anwendungen und Systeme verwenden.
Die neue Telematikinfrastruktur vernetzt Apotheken, Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen miteinander und erleichtert so den sicheren Datenaustausch – auch über Sektorengrenzen hinweg. Sie ermöglicht den papierlosen und sicheren Datenaustausch mit identifizierten und autorisierten Teilnehmern im Klinik- und niedergelassenen Bereich, eine gesteigerte Arzneimitteltherapiesicherheit, Zeitersparnis durch Minimierung von aufwändigen Kommunikationsprozessen sowie stärkeres Einbeziehen des Kunden bzw. Patienten und das Nutzen selbsterfasster Gesundheitswerte.
Im Gegensatz zum Internet ist die TI also ein geschlossener, Beteiligten des Gesundheitswesens vorbehaltener, Raum.
Die Rückmeldungen des Großhandels nach Online-Anfragen werden automatisch in IXOS gespeichert.
Es kann daher nützlich sein, die automatische Online-Anfrage für Verkaufsvorgänge und Trefferlisten zu aktivieren. So wird die (Nicht-)Verfügbarkeit bei jeder Nachlieferung im Verkauf und bei jeder Artikelsuche (z. B. Rabattvertrags-, aut idem- oder Importsuche) automatisch in IXOS dokumentiert. Sie finden die Einstellungen dafür im Menü Systempflege in den Systemeinstellungen unter Sortiment -> Warenlogistik. Wählen Sie als Gültigkeitsbereich den gewünschten Arbeitsplatz aus. Auf der Seite Online-Anfrage/Bestellung können Sie nun die Punkte Automatische Online-Anfrage Verkauf und Automatische Online-Anfrage Artikeltrefferliste nach Wunsch aktivieren.
Wenn Sie die Ergebnisse einer durchgeführten Online-Anfrage in der Artikelverwaltung oder in der Warenlogistik ausdrucken möchten, wählen Sie zuerst Online-Bestellung-Alt+F7 und dann im sich öffnenden Fenster Online-Anfrage/Bestellung Rückmeldung GH drucken-F9 aus.
Um in den Rückmeldungen für einen bestimmten Artikel zu recherchieren, suchen Sie den Artikel in der Artikelverwaltung heraus, öffnen Sie die Details-F8 und wählen Sie dann Online Historie-Alt+F6. Wählen Sie den gewünschten Zeitraum aus und bestätigen Sie mit OK-F12. Mit Drucken-F9 können Sie das Ergebnis dann ausdrucken.
Hinweis: Für die Nutzung der Online-Anfrage ist eine schnelle Internetanbindung der Apotheken-Warenwirtschaft, in der Regel über einen DSL-Anschluss, Voraussetzung.
Der Rahmenvertrag schreibt zwei Online-Anfragen als Nichtverfügbarkeitsnachweis vor. Mit der Online-Anfrage bei zwei oder mehr Großhändlern ist diese Anforderung erfüllt.
Falls Ihre Apotheke nur mit einem Großhändler zusammenarbeitet, sollten Sie einen eigenen Prozess definieren, um die vorgeschriebenen zwei Anfragen in sinnvollem Zeitabstand sicherzustellen.
Ein mögliches Vorgehen könnte sein, Rezepte, auf denen abzugebende Artikel bei der ersten Verfügbarkeitsanfrage während des Kassenvorgangs als nicht lieferbar vom Großhandel zurückgemeldet wurden, separat zu sammeln. Diese Rezepte oder die betreffenden Verordnungszeilen können dann später erneut an der Kasse gescannt bzw. eingegeben werden. Nach erfolgter Online-Anfrage kann der Kassenvorgang dann abgebrochen werden.
Sie haben bei IXOS verschiedene Möglichkeiten, um Betäubungsmittel und Arzneimittel, die in einer Kühlkette geliefert werden, von Spätaufträgen auszuschließen.
Wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Das kostenpflichtige Modul 'BtM-Dokumentationsverwaltung' unterstützt Sie bei der automatischen Dokumentation von BtM-Warenbewegungen in der Warenlogistik und an der Kasse.
Fehlende Angabe werden direkt abgefragt, so dass die BtM-Kartei immer auf dem aktuellsten Stand ist.
Weitere Informationen lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V ist ein zentrales Regelwerk. Er wird zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) geschlossen und enthält alle wichtigen Regeln zur Arzneimittelversorgung GKV-Versicherter und zur Abrechnung zwischen Apotheken und gesetzlichen Krankenkassen.
Sie können den vollständigen Vertrag auf der Website der ABDA unter <link www.abda.de/fileadmin/assets/Vertraege/Rahmenvertrag-Arzneimittelversorgung-Paragraf-129-Abs-2-SGB-V-idF-2019-01-01.pdf>diesem Link</link> einsehen.
Der Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V ist ein zentrales Regelwerk. Er wird zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) geschlossen und enthält alle wichtigen Regeln zur Arzneimittelversorgung GKV-Versicherter und zur Abrechnung zwischen Apotheken und gesetzlichen Krankenkassen. Im Rahmenvertrag wird unter anderem die Auswahl preisgünstiger Arzneimittel geregelt, also z.B. unter welchen Bedingungen preisgünstige wirkstoffgleiche Arzneimittel oder preisgünstige Import-Arzneimittel abgegeben werden müssen.
Nach Eingang Ihrer <link pt-bestellen.ptcloud.de - - Bestellung>Bestellung</link> nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
PHARMATECHNIK wird für das IXOS TI-Paket Komponenten und Leistungen dafür zertifizierter Drittanbieter verwenden. PHARMATECHNIK wird diese Komponenten liefern, installieren und schulen. Der Service wird von PHARMATECHNIK vollständig übernommen. Es ist sichergestellt, dass die Apotheken- und Kundendaten nicht an Dritte weitergeleitet werden. PHARMATECHNIK entscheidet, nach Kriterien wie der Lieferfähigkeit, von welchem der zertifizierten Anbieter Komponenten bei welchem Kunden eingesetzt werden.
PHARMATECHNIK unterstützt Sie mit gewohnt kompetentem Service.
Bei Fragen oder Problemen steht Ihnen die TI-Service-Hotline gerne zur Verfügung.
Telefon: 0 81 51/ 55 09 295
Sorgen Sie für einen performanten Internetanschluss. Grundsätzlich reicht ein DSL-Anschluss mit einer Mindestbandbreite 6 Mbit/s (DSL 6000) aus. Sollten Sie gerade auf DSL umgestellt werden oder einen neuen Vertrag abschließen, empfehlen wir, im Hinblick auf künftige Anwendungen der Telematik die maximale (mind. 50 Mbit/s) angebotene Bandbreite zu nutzen.
Eine zusätzliche Datensicherung ist nicht erforderlich. Die standardmäßige tägliche Datensicherung reicht aus.
Für die Anbindung der Apotheken an die TI wird ein Zuschuss von den Krankenkassen im Rahmen der Regelung der mit der KZBV getroffenen Grundsatzfinanzierungs- und Pauschalvereinbarung übernommen, siehe hierzu auch die Darstellung unter: <link www.pharmatechnik.de/ti>www.pharmatechnik.de/ti</link>
Die vereinbarte Förderung gilt derzeit ausschließlich für inländische öffentliche Apotheken inklusive Filialapotheken.
Wie Sie sich einen fiktiven Kunden zur Beratung anlegen können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Sie können einen Abholschein ohne direkten Artikelbezug erstellen. In unserem Tipps&Tricks-Artikel zeigen wir Ihnen, wie das funktioniert.
Wenn Sie versehentlich Adressen doppelt angelegt haben, so können Sie diese zusammenführen.
Lesen Sie dazu unseren Tipps&Tricks-Artikel.
Wenn ein Kunde mit einem ausländischen Präparat in Ihre Apotheke kommt, so haben Sie mit der ABDA-Datenbank die Möglichkeit, das vergleichbare deutsche Medikament herauszusuchen.
Wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Wie Sie für Ihre Apotheke und auch Ihre Kunden Bankverbindungen hinterlegen können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Wie Sie individuell Filter für eine bessere Übersicht in der Faktura nutzen können, zeigen wir Ihnen in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
1. Es gibt aktuell Arzneimittel mit „falschen“ securPharm Data Matrix Codes auf der Packung. Hier haben sich die Hersteller nicht an die offiziellen Vorgaben (Spezifikation) gehalten, wie ein securPharm Data Matrix Code codiert sein muss. Aus diesen Codes können die securPharm-Informationen deshalb nicht ausgelesen werden. Mit einer Softwareanpassung ermöglichen wir es, zumindest die PZN aus dem Code auszulesen. Diese Softwareanpassung ist ab Montag, 04.02.2019 bei allen IXOS Apotheken installiert.
2. Es gibt auch einige nicht verifizierungspflichtige Präparate, die Data Matrix Codes auf der Packung aufgedruckt haben, die keinen gängigen Formaten entsprechen und somit auch nicht von den Warenwirtschaftssystemen gelesen werden können.
3. Es gibt Packungen mit einem Data Matrix Code in schlechter Druckqualität, welche technisch bedingt nicht von den Artikelscannern gelesen werden können.
In allen Fällen empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob die Packung einen weiteren Code enthält und diesen zu scannen. Wenn es sich um eine verifizierungspflichtige Packung handelt, so müssen Sie – sofern vorhanden – die auf der Packung in Klarschrift aufgedruckten securPharm-Daten manuell erfassen. Bei teilweise verifizierungspflichten Artikeln können Sie die Eingabe des securPharm-Codes im Fenster Packungsinformationen erfassen mit Artikel-Eing. umgehen – F5 überspringen.
Nein, wenn Sie einen Verkaufsvorgang abbrechen, bevor der Bezahlvorgang abgeschlossen wurde, müssen Sie die Packung nicht wieder in das securPharm-System einbuchen. Das Ausbuchen aus dem securPharm-System erfolgt erst nach dem Bezahlvorgang automatisch durch IXOS.
(Quelle: PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG)
Die Verifizierung (Überprüfung auf Abgabebereitschaft) der Packung erfolgt nach dem Scannen des securPharm Data Matrix Codes. Die Deaktivierung, d.h. das Ausbuchen aus dem securPharm-System, erfolgt erst nach dem Abschluss des Verkaufsvorgangs, also nach dem Bezahlvorgang.
Wie Sie die Notdienstdaten Ihrer Apotheke hinterlegen können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks - Artikel.
Die Verarbeitung dieser Daten ist abhängig davon, ob der Kunden der weiteren Verarbeitung und Speicherung vorher ausdrücklich zugestimmt hat („Stammkunden“ mit Einverständniserklärung), dann sind die Daten auch weiterhin abrufbar – oder ob es sich um einen „Laufkunden“ (ohne Einverständniserklärung) handelt, dann werden die Daten nur für kurze Zeit für die Zwecke der Rezeptbearbeitung und – abrechnung mit Personenbezug gespeichert, anschließend wird der Personenbezug gelöscht.
Wie Sie mit securPharm in der Praxis arbeiten, erklären wir Ihnen in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Am Beratungsplatz wird für alle securPharm-pflichtigen Packungen automatisch das Gegenscan-Fenster aufgeblendet und das Scannen der Data Matrix Codes angefordert. Die Verifizierung beim securPharm-Server findet an dieser Stelle im Hintergrund statt.
An der Zahlkasse werden die verifizierten Packungen dann nach Bezahlung beim Totalabschluss automatisch ausgebucht – ein erneutes Scannen des securPharm-Codes an der Zahlkasse ist nicht erforderlich.
Seit dem 9. Februar 2019 müssen alle Apotheken in Deutschland die Echtheit von verifizierungspflichtigen Arzneimitteln bei der Abgabe überprüfen und sie aus der Datenbank ausbuchen.
Für die Teilnahme an securPharm muss sich jede Apotheke bei der NGDA (Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH) legitimieren.
Wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
In der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) legt der G-BA sogenannte Verordnungsvorgaben fest. Ärzte können bestimmte Präparate nur unter festgelegten Bedingungen verordnen.
Wie Sie die Verordnungsvorgaben in IXOS einsehen können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks - Artikel.
Wie Sie Ihr individuelles Firmenlogo platzieren können, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Auf der Packung sind Seriennummer und der Produktcode in Klarschrift angegeben und können im Warenwirtschaftssystem auch manuell erfasst werden.
Das securPharm System schreibt vor, dass bei der Abgabe an den Kunden die Packung auf Echtheit geprüft und aus dem securPharm System ausgebucht werden muss. Bei einer Abholung erscheint in Ihrem System das Eingabe-/Scannfenster zur Echtheitsprüfung und Ausbuchen aus dem securPharm System beim Auflösen der Abholung. Somit müssen Sie ab 09.Februar 2019 mit den Pharmatechnik Abholscheinen arbeiten.
Nein, die Art der Lagerhaltung spielt keine Rolle.
Gezielte Direktbestellungen größerer Mengen bei einzelnen Herstellern können sinnvoll sein, um von günstigen Einkaufskonditionen oder kurzfristigen Angeboten zu profitieren.
Um solche Bestellungen optimal zu planen, können Sie in IXOS Auswertungen mit festgelegten Kriterien erstellen und die erhaltenen Daten direkt weiterverarbeiten.
Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Im Zuge der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden die Einwilligungserklärungen zur Speicherung personenbezogener Daten überarbeitet.
Wie Sie diese nach Ihren Wünschen anpassen können, lesen Sie in unserem Tipps & Tricks-Artikel.
Eine Video-Anleitung finden Sie zusätzlich auf unserem YouTube-Kanal.
Sie haben auch nach Abschluss eines Kassenvorgangs die Möglichkeit, die Zahlungsart zu ändern.
Wie Sie dabei vorgehen, zeigen wir Ihnen in unserem Tipps & Tricks-Artikel.
Damit die Verarbeitung von Kundendaten sowohl rechtskonform als auch abgestimmt auf Ihre Abläufe in Ihrer Apotheke stattfinden kann, ist es wichtig, dass Sie einige Einstellungen in Ihrem IXOS-System vornehmen.
Lesen Sie dazu in unserem Tipps & Tricks-Artikel.
Mit Hilfe des DATEV Moduls können Sie die für die Finanzbuchhaltung relevanten
Daten in Ihrer Warenwirtschaft für die Weitergabe an Ihr Steuerbüro
regelmäßig bündeln und verschlüsselt abspeichern.
In unseremTipps & Tricks-Artikel können Sie nachlesen, wie Sie den DATEV Export durchführen können.
Da bei Impfstoffen der Herstellerabschlag (Rabatt nach § 130a (2) SGB V) kammerbereichs-und kostenträgerspezifisch ist, kann es passieren, dass der in der Artikelverwaltung angezeigte GKV-VK bei Impfstoffen vom GKV-VK im Verkaufsvorgang abweicht.
Wie Sie problemlos einen kostengünstigen Impfstoff zur Abrechnung finden können, lesen Sie in unserem Tipps & Tricks-Artikel.
Dies ist über die Einstellung der entsprechenden Konfigurationsparameter möglich. Eine Beschreibung der Einstellungsmöglichkeiten finden Sie in unserem Tipps&Tricks Artikel zum Thema.
Hierzu sind entsprechende Einstellmöglichkeiten (Konfigurationsparameter) in IXOS vorhanden. Eine Beschreibung der Einstellungsmöglichkeiten finden Sie in unserem Tipps&Tricks Artikel zum Thema.
IXOS > Firmenstamm > Finanzen > Datenschutzbeauftragter
Mehr dazu finden Sie in der IXOS Onlinehilfe.
Bei der patientenindividuellen Verblisterung von Medikamenten wird das individuelle Erkennungsmerkmal vor dem ersten Öffnen der Packung aus dem System ausgebucht. Am weiteren Vorgehen ändert sich nichts.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Beim patientenindividuellen Stellen von Medikamenten wird das individuelle Erkennungsmerkmal vor dem ersten Öffnen der Packung aus dem System ausgebucht. Am weiteren Vorgehen ändert sich nichts.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Nein.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Für die Speicherung der Ergebnisse in der Warenwirtschaft gibt es durch securPharm keine Vorgaben.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Die Daten aus der Protokolldatei werden in einer Datenbank gespeichert. Dies dient dazu, später den Prüfpfad im Fall eines Fälschungsverdachts aufbauen zu können. Der Apothekenserver liefert hier den Zeitpunkt der Anfrage und die Betriebsstätte der Anfrage.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Wenn die Packung verfallen oder so beschädigt ist, dass sie nicht mehr abgegeben werden kann, muss der Code vor der Entsorgung aus dem System ausgebucht werden.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
§ 17 Abs. 6c Satz 1 Nr. 5 ApBetrO erlaubt den Bezug von anderen Apotheken in dringenden Fällen. Hier verifiziert die liefernde Apotheke die Packung vor der Weitergabe, die annehmende Apotheke bucht die Packung dann während des Abgabeprozesses aus dem System aus. Der Dokumentationspflicht aus § 17 Abs. 6c Satz 2 ApBetrO (Chargennummer) wird durch die Speicherung des Verifizierungsergebnisses in den Apothekensystemen Rechnung getragen.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Nein, das Medikament darf nicht ausgebucht werden, da der Status der Packung im System weiterhin auf „abgabebereit“ bleiben muss. Der Großhändler wird den Status bei Rücknahme der Packung überprüfen.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Die delegierte Verordnung legt fest, dass die die Antwortzeit des Systems – ohne Berücksichtigung der Geschwindigkeit der Internetverbindung – bei mindestens 95 % der Abfragen unter 300 Millisekunden liegen muss. Die Leistung des Datenspeichers muss es Apotheken ermöglichen, ihre Tätigkeit ohne wesentliche Zeitverzögerung auszuführen. Die Partner in securPharm haben sich übrigens auf höhere Anforderungen hin verabredet.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Die Durchführung von Chargenüberprüfungen, bei denen eine verifizierungspflichtige Packung geöffnet werden muss, wird wegen des zuvor geschilderten Risikos für die weitere Verwendbarkeit der Packung und des damit einhergehenden finanziellen Risikos für die Apotheken nicht mehr empfohlen. Die entsprechenden Arzneimittel sollen durch die pharmazeutische Industrie stattdessen zurückgerufen werden.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Bei einem Bruch des Originalitätsverschlusses innerhalb der Apotheke, z. B. zu Prüfungszwecken, muss dieser Bruch dokumentiert und die Packung entsprechend gekennzeichnet und wiederversiegelt werden. (Grundsätzlich kann die so wiederversiegelte Packung auch an andere Marktteilnehmer weiterverkauft werden, es ist aber davon auszugehen, dass es hier nur eine sehr geringe Bereitschaft zum Kauf entsprechender Ware geben wird.) Bei einem Bruch außerhalb des Kontrollbereichs der Apotheke verliert die Packung ihre Abgabefähigkeit. Es wird dementsprechend dringend empfohlen bei Wareneingang die Unversehrtheit der Packung, neben dem Scan des individuellen Erkennungsmerkmals, zu überprüfen.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Ja, der Botendienst liegt im Kontrollbereich der Apotheke und somit kann ein bereits ausgebuchtes Arzneimittel innerhalb von 10 Tagen wieder in das System zurückgebucht werden.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Die Rückbuchungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Ausbuchung und endet nach exakt 10 Tagen zur selben Uhrzeit.
(Quelle: FAQ Liste - ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.)
Wie Sie Kompressionsstrümpfe nach Maß korrekt abrechnen können, lesen sie in unserem Tipps & Tricks-Artikel nach.
Damit bestimmte Funktionen nur von den dafür vorgesehenen Mitarbeitern ausgeführt werden, kann es sinnvoll sein, wenn Sie jedem Mitarbeiter Rollen und Aufgabengebiete zuweisen.
Informieren Sie sich in unserem Tipps & Tricks-Artikel.
Damit bestimmte Funktionen nur von den dafür vorgesehenen Mitarbeitern ausgeführt werden, kann es sinnvoll sein, wenn Sie eigene Kennwörter vergeben.
Informieren Sie sich in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Damit Sie mehr Zeit für die Beratung und Betreuung Ihrer Patienten haben, wurden die Verfahren der Beantragung, Abgabe und Abrechnung von Pflegehilfsmitteln nun direkt in das IXOS-System integriert.
Informieren Sie sich in unserem Tipps &Tricks-Artikel.
Mit Hilfe des kostenpflichtigen Programms BtM-info und Verwaltung können Sie unkompliziert und gesetzeskonform Ihre BtM-Dokumentation erledigen.
Informieren Sie sich in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Haftbar bei Verstößen gegen die DSGVO ist immer der Verantwortliche, also der Apothekeninhaber. Daher müssen Sie dies für Ihre Apotheke individuell entscheiden. Wenn bisher schon alle Mitarbeiter vertrauensvoll mit personenbezogenen Daten umgegangen sind, erreichen Sie mit dem Arbeitsplatzschutz nur eine zusätzliche Sicherheit in Bezug auf gesperrte Daten im Sinne der DSGVO. Hierzu sollten Sie sich ggf. gesondert informieren.
Nicht mehr benötigte Kundendaten (Kunde kommt nicht mehr in die Apotheke, Kunde hat keine Einwilligung erteilt oder diese widerrufen) werden automatisch nach einem über den KP „Sperrfristen für personenbezogene Daten“ gesteuerten Zeitraum aus der Anzeige entfernt (gesperrt). Dieser Zeitraum wird von PHARMATECHNIK so ausgeliefert, dass am 25.5. keine Daten gesperrt sind, muss aber umgehend von jeder Apotheke individuell angepasst werden.
Zusätzlich können auch einzelne Kunden aus der Übersicht mittels Löschen - F4 sofort gesperrt werden. Dies ist vorgesehen, um das Recht auf „Einschränkung der Verarbeitung“ nach Artikel 18 DSGVO zu gewährleisten.
Die Prozesse und Dokumente außerhalb der Warenwirtschaft DSGVO-konform gestalten
In IXOS die Systemeinstellungen rechtskonform einstellen; die konkreten Werte muss der Verantwortliche, ggf. in Zusammenarbeit mit (s)einem Rechtsvertreter und Berufsorganisationen festlegen
In IXOS Daten sauber pflegen - dies erleichtert die Zuordnung zu spezifischen Personen und damit ein korrektes Umgehen mit Kundenanfragen im Bereich des Datenschutzes
Nach der neuen DSGVO benötigt die Apotheke von allen Betroffenen eine Einwilligungserklärung. Diese Einwilligung muss auch alle Stellen auflisten, an denen die Daten der betroffenen Person gespeichert, genutzt und verarbeitet werden (Partnerapotheken). Es geht also nicht darum, einen Kontaktaustausch für Heimbewohner auszuschließen, sondern darum sicherzustellen, dass dort, wo das aus Datenschutzgründen gefordert ist, auch eine informierte und vollständige Einwilligung vorliegt. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben obliegt dabei ausschließlich der Apotheke als Verantwortlichem. So muss sich die Apotheke auch um eine datenschutzkonforme Vertragsgestaltung mit dem Heim kümmern, in der alle datenschutzrechtlichen Aspekte berücksichtigt sind.
Neben anderen, die für Apotheken i.d.R. nicht relevant sind, führt die DSGVO im Artikel 6 folgende Gründe auf:
Die Einwilligung des Betroffenen: Dafür muss die Apotheke nachweisen können, dass der Betroffene eine Einwilligung zur Datenspeicherung erteilt hat.
Die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben: Dazu gehört etwa die Aufbewahrung aufgrund steuerlicher Aufbewahrungsfristen, bei BtM-Dokumentation usw.
Die Wahrung berechtigter Interessen des Apothekers: z.B. Steuerprüfung, Retax-Recherche. Diese Interessen sind gegenüber den Interessen des Betroffenen abzuwägen, d.h. das Interesse des Apothekers muss höher sein als jenes des Betroffenen daran, dass die Daten nicht gespeichert werden.
Verantwortlich ist der Apothekeninhaber.
Im ABDA-Artikelstamm ist einigen Artikeln eine PZN, aber kein GTIN-bzw. EAN-Code zugeordnet.
Haben Sie in der Apotheke einen Artikel vorliegen, der zwar einen Barcode für die GTIN/EAN hat, aber keinen für die PZN, dann wird dieser beim Einscannen nicht erkannt.
Wie Sie diese Problematik lösen können, lesen Sie in unserem Tipps & Tricks-Artikel nach.
Diese müssen gar nicht zurückgebucht werden, da die Packungen erst bei der Abgabe an den Patienten ausgebucht werden müssen. Also in diesem Fall erst wenn die Abholung vom Patienten abgeholt wird.
(Quelle: PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG)
Sofern eine Abgabe von Teilmengen verordnet ist, muss die Packung beim ersten Öffnen ausgebucht werden. Da ein Teil ihres Inhaltes abgegeben wurde, kann sie nicht wieder eingebucht werden. Der Rest der Packung bleibt aber grundsätzlich verkehrsfähig und kann, bei einer entsprechenden Teilmengenverordnung, in dieser Apotheke abgegeben werden.
(Quelle: www.securpharm.de/apotheken-fragen-und-antworten/)
Nach vielen Scanvorgängen sammelt sich in einem Rezeptscanner Papier- und Druckerstaub an.
Dadurch kann sich die Lesbarkeit und der Rezepteinzug verschlechtern. Wir empfehlen, das Gerät mindestens 1x im Monat zu reinigen.
Die genauere Anleitung dazu und was Sie beachten müssen, können Sie in unserem Tipps&Tricks-Artikel nachlesen.
Wie Sie ohne Probleme eine Tintenpatrone bei einem Epson TM-J 7500-, Epson TM-H5000II- und Epson TM-U950–Drucker wechseln können, lesen Sie in unserem Tipps & Tricks-Artikelnach.
Wie Sie ohne Probleme eine Bonrolle austauschen, können Sie in unserem Tipps & Tricks-Artikel nachlesen.
Besonders zu neueren Arzneimitteln gibt es oft aktuelle Informationen. Meldungen der AMK (Arzneimittelkommission) sollten im Apothekenalltag besonders beachtet werden.
Mit dem kostenpflichtigen Modul Aktuelle Informationen können Sie alle Meldungen der ABDATA tagesaktuell aufrufen.
Weiteres dazu können Sie in unserem Tipps & Tricks-Artikel nachlesen.
Fragen zur Beantragung des Zertifikats richten Sie bitte an die NGDA.
(Quelle: PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG)
Die Verantwortung für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben aus Fälschungsschutzrichtlinie und Delegierter Verordnung, zu der auch die Anbindung an securPharm über den Apothekenserver gehört, trägt der Apothekeninhaber.
Der pharmazeutische Hersteller versieht im Produktionsprozess jede Packung eines verifizierungspflichtigen Arzneimittels mit einer individuellen Seriennummer. Diese Seriennummer wird zusammen mit Produktcode (als PPN oder NTIN ummantelte PZN), Charge und Verfalldatum im Data Matrix Code (und auch klarschriftlich) auf die Packung aufgebracht. Gleichzeitig werden diese Angaben in das Datenbanksystem der pharmazeutischen Industrie hochgeladen.
Zur Echtheitsprüfung einer Packung wird der Data Matrix Code der Packung in der Apotheke gescannt. Dies löst eine Überprüfung von Seriennummer und Produktcode gegenüber der Datenbank der pharmazeutischen Industrie aus. Die Verifikationsanfragen aus den Apotheken werden dabei anonymisiert über den Apothekenserver weitergeleitet. Der in dieser Datenbank vermerkte Status einer Packung wird an die Apotheke zurückgemeldet. Wird die Packung nach positiver Rückmeldung abgegeben, wird der Status auf „abgegeben“ gesetzt. Sollte nun eine zweite Packung mit identischer Serien- und Produktnummer verifiziert werden, fällt auf, dass diese bereits abgegeben wurde.
Nein, denn die Packung muss bei der Abgabe an den Patienten ausgebucht werden.
Wenn Sie die Selbsterklärung zum Notdienstfond nachdrucken möchten, gehen Sie wie folgt vor:
Starten Sie die Anwendung Auswertungen.
Sie finden diese unter Büro in der IXOS- Menüleiste. Wählen Sie auf der Startseite die Auswertung Selbsterklärung für Notdienstfonds.
Klicken Sie Durchführen-F12 an. Das Fenster Auswertungen > Selbsterklärung für Notdienstfonds öffnet sich.
Tragen Sie im Feld Zeitraum den gewünschten Monat aus der Vergangenheit im Format MM.JJ (Monat.Jahr) ein oder wählen Sie ihn mit Hilfe des Listenauswahlbuttons aus, z.B. 01.2018. Standardmäßig wird der vergangene Monat vorbelegt.
Legen Sie den Sonderbeleg in den Rezeptdrucker ein und wählen Drucken-F9, um den Druck zu starten.
Der Sonderbeleg wird im Rezeptdrucker mit den ermittelten Daten bedruckt. Anschließend unterschreiben Sie den Beleg handschriftlich.
Haben Sie noch keine Aufgabenserie zur Erinnerung erstellt, erscheint ein Abfragefenster.
Wenn Sie in Ihrer Apotheke das Berechtigungskonzept zum Schutz bestimmter Funktionen umgesetzt haben, dann können Sie diese Funktion bzw. dieses Modul nur nutzen, wenn Sie die erforderliche Berechtigung dazu haben.
Zum Ermitteln der Daten für die Selbsterklärung benötigen Sie mindestens eine der folgenden Berechtigungen: ‚Leiter' oder ‚Umsatzberechtigter'.
Für detailliertere Informationen zum Notdienstfonds wenden Sie sich an den DAV oder Ihren zuständigen Verband.
Zur Umsetzung der EU-Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 zum Schutz des Patienten vor gefälschten Arzneimitteln in der legalen Lieferkette in Deutschland haben die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.), der PHAGRO (Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e.V.), der vfa (Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V.), der BPI (Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.), der BAH (Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V.) sowie die Avoxa – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH und die IFA (Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH) den Verein securPharm e.V. gegründet. securPharm e.V. ist eine nicht gewinnorientierte Stakeholder-Organisation für den Aufbau des Systems zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ziel von securPharm ist es, dass am 9.2.2019 alle deutsche Marktbeteiligten an das System angeschlossen sind. securPharm versteht sich als deutscher Baustein für das EU-weite Netzwerk gegen Arzneimittelfälschungen.
(Quelle: http://www.securpharm.de/apotheker/fragen-und-antworten)
Die IFA-Datenbank bzw. der ABDA-Artikelstamm wird um entsprechende Informationen erweitert. Das Warenwirtschaftssystem meldet der Apotheke, ob es sich um ein verifizierungspflichtiges Produkt handelt.
Grundsätzlich gilt, dass eine Packung bei roter Ampel nicht abgegeben werden darf und separiert werden muss. Nicht jeder Alarm lässt sofort auf eine Fälschung schließen – auch technische Fehler auf Seiten der Hersteller oder eigene Handhabungsfehler (z.B. eine versehentliche Ausbuchung beim Wareneingang) sind denkbar. Gibt es keine guten Gründe für die Annahme, dass ein solcher Fehler vorliegt, ist die Packung als Fälschungsverdacht einzuordnen und die behördlichen Meldewege einzuhalten.
(Quelle: http://www.securpharm.de/apotheker/fragen-und-antworten)
Der Data Matrix Code enthält den Produktcode, welcher die PZN enthält, eine individuelle Seriennummer sowie Chargenbezeichnung und Verfalldatum.
Wenn Sie den Strichcode scannen, prüft ihr Warenwirtschaftssystem, ob es sich um eine verifizierungspflichtiges Produkt handelt und weist Sie in diesem Fall darauf hin, dass Sie den Data Matrix Code scannen müssen.
Die delegierte Verordnung sieht vor, dass Packungen, deren Status auf „abgegeben“ gesetzt wurde, innerhalb von 10 Tagen in derselben Betriebsstätte wieder zurückgebucht werden dürfen. Für die Rücknahme von Arzneimitteln gelten weiterhin die Regelungen der Apothekenbetriebsordnung, und der Umgang damit liegt, wie bisher, in der Verantwortung des Apothekers.
Gesetzlich ist durch die delegierte Verordnung festgelegt, dass die Echtheitsprüfung „zum Zeitpunkt der Abgabe an die Öffentlichkeit“, d. h. an den Patienten erfolgen muss. Nur die Kontrolle unmittelbar vor Abgabe sichert, dass bei der Echtheitsprüfung die neuesten Informationen genutzt werden können, z. B. weil eventuell eine Charge zwischenzeitlich zurückgerufen wurde oder die Packung bereits in einer anderen Apotheke abgegeben wurde.
Nein. Man kann den securPharm-Check beliebig oft durchführen. Wichtig ist dabei allerdings, dass Sie die Packung nur verifizieren und nicht aus dem System ausbuchen. Sollten Sie eine Packung versehentlich ausbuchen, können Sie das innerhalb von 10 Tagen rückgängig machen. Die delegierte Verordnung sieht vor, dass Packungen, deren Status auf „abgegeben“ gesetzt wurde, innerhalb von 10 Tagen in derselben Betriebsstätte wieder zurückgebucht werden dürfen.
Die erste Verifizierung beim Wareneingang hat zwei wesentliche Vorteile. Zum einen können die Apotheken ihre Warenwirtschaft effizient gestalten, da Chargenbezeichnung und Verfalldatum nicht mehr per Hand eingepflegt werden müssen, sondern zusammen mit der PZN gescannt werden können. Zum anderen können bei einem Scan am Wareneingang nicht-abgabefähige Arzneimittel frühzeitig – und nicht erst in Anwesenheit des Patienten – erkannt und dem entsprechenden Lieferanten zugeordnet werden. Außerdem minimiert ein Scan bei Wareneingang das Risiko.
Jede Packung kann beim Wareneingang oder auch zu einem anderen Zeitpunkt gescannt und geprüft werden. Die Packung wird dabei aber nicht aus dem System ausgebucht und der Status bleibt weiter aktiv. Die Ausbuchung erfolgt erst bei der Abgabe der Packung an den Patienten.
Die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Avoxa und errichtet und betreibt den Apothekenserver. Weiterhin ist die NGDA für die Legitimation und das Onboarding der Teilnehmer verantwortlich.
(Quelle: PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG)
Der europäische Hub wird benötigt, um grenzüberschreitende Warenströme zu ermöglichen. Er vernetzt die Verifikationssysteme der einzelnen Mitgliedsstaaten miteinander, so dass jede mit den Sicherheitsmerkmalen versehene Arzneimittelpackung in jeder Apotheke in Europa überprüft werden kann. Außerdem dient der Hub als weiterer Andockpunkt für pharmazeutische Unternehmer. Diese können wählen, ob sie ihre Packungsdaten national oder direkt über den Hub hochladen.
Mit ausländischen Packungen ist wie mit deutschen Packungen umzugehen. Der Scan des Data Matrix Codes löst eine Verifizierungsanfrage aus, die über den europäischen Hub an das jeweilige nationale System weitergeleitet wird, in dem die Packung gespeichert ist. Verifizieren Sie beispielsweise eine spanische Packung, wird die Verifizierungsanfrage über den europäischen Hub an das spanische nationale Verifikationssystem weitergeleitet.
Parallelimporte tragen eine deutsche Codierung. Parallelimporteure müssen die Seriennummern der Produkte, die sie unter eigenem Namen in Verkehr bringen, aus dem System ausbuchen. Sie nehmen dann die Position als pharmazeutischer Unternehmer ein und erzeugen eigene Seriennummern, die sie in das Herstellerdatenbanksystem hochladen.
Zweidimensionale Barcodes können viele Daten aufnehmen (z.B. zum Produktcode inkl. PZN noch die Seriennummer, die Chargenbezeichnung und das Verfalldatum) und diese mit sehr geringem Platzbedarf abbilden. Ihre Herstellung (Druckverfahren) ist kostengünstig und auch die notwendigen Lesegeräte (Scanner) sind vergleichsweise preiswert. Viele der in den Apotheken vorhandenen Scanner können bereits den zweidimensionalen Data Matrix Code lesen.
(Quelle: http://www.securpharm.de/apotheker/fragen-und-antworten)
Der pharmazeutische Unternehmer erzeugt an einem Ende der Lieferkette – beim Verpacken des Medikaments – ein Sicherheitsmerkmal, während am anderen Ende der Kette – bei Abgabe an den Patienten in der Apotheke – dieses Sicherheitsmerkmal verifiziert und die Seriennummer ausgebucht wird.
(Quelle: http://www.securpharm.de/apotheker/fragen-und-antworten)
An das Apothekensystem schließen sich alle Akteure an, die von der Fälschungsschutzrichtlinie betroffen und nicht pharmazeutische Unternehmer sind, insbesondere öffentliche Apotheken, Krankenhäuser und pharmazeutische Großhändler.
Die deutschen Stakeholder haben sich für ein System entschieden, welches aus verteilten Datenbanken für Apotheken und pharmazeutische Unternehmer besteht. Mit der Ausgestaltung eines Zwei-Server-Modells wird ein besonderer Schutz sensibler Daten gewährleistet, denn Daten für die Prüfprozesse werden nur anonymisiert ausgetauscht. Die Teilsysteme werden außerdem von unterschiedlichen Gesellschaften betrieben. Das Datenbanksystem für pharmazeutische Unternehmer wird von ACS PharmaProtect GmbH, einer Gesellschaft der Pharmaverbände, betrieben. An das Datenbanksystem der pharmazeutischen Industrie werden alle pharmazeutischen Unternehmer angeschlossen, deren Produkte der Verifizierungspflicht unterliegen. Der Apothekenserver wird von der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH (NGDA) errichtet und betrieben.
(Quelle: http://www.securpharm.de/apotheker/fragen-und-antworten)
Laut EU-Kommission ist das Aufbringen eines Data Matrix Codes auf OTC-Packungen zulässig, sofern der Data Matrix Codes keine Seriennummer enthält, gleichwohl können Produktcode, Verfalldatum und Chargenbezeichnung maschinenlesbar enthalten sein.
Grundsätzlich gelten die neuen Vorgaben für alle verschreibungspflichtigen Human-Arzneimittel mit Ausnahme der auf der sogenannten White List (Anhang I zur delegierten Verordnung) aufgeführten Arzneimittel. Die White List ist eine Liste der verschreibungspflichtigen Arzneimittel und Arzneimittelkategorien, die die Sicherheitsmerkmale nicht tragen dürfen. In dieser Liste sind 14 Produktkategorien enthalten, darunter Homöopathika, Allergenextrakte, Kontrastmittel und Lösungen für die parenterale Ernährung. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen die Sicherheitsmerkmale nicht tragen. Ausnahmen sind die in der Black List (Anhang II zur delegierten Verordnung) aufgeführten Arzneimittel. Die Black List ist eine Liste der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel und Arzneimittelkategorien, die die Sicherheitsmerkmale tragen müssen. Enthalten ist bislang nur Omeprazol in zwei verschiedenen Stärken.
Es werden zum einen die Daten exportiert inkl. eines Begleitdokuments, welches die Exportfelder beschreibt, sowie die Verfahrensdokumentation des Herstellers.
Wie Sie sich innerhalb der Rabattvertrags- und aut idem-Suche über die Teilbarkeit eines Medikaments informieren können, zeigen wir Ihnen in unserem Tipps & Tricks-Artikel.
Damit Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater die Daten aus IXOS problemlos verarbeiten kann, sind einige Dinge zu beachten. Details dazu finden Sie in unserem Tipps & Tricks-Artikel.
Nein, die Anwenderdokumentation für IXOS ist die IXOS Online Hilfe. Die IXOS Online-Hilfe ist im Internet frei zugänglich. Der Prüfer hat somit jederzeit und von überall online Zugriff auf die IXOS Online Hilfe inkl. der Versionshistorie.
Die Verfahrensdokumentation des Herstellers muss gemäß den GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme) von 1995 für jedes DV-gestützte Buchführungssystem erstellt und bei einer Betriebsprüfung und Kassen-Nachschau an den Prüfer übergeben werden.
Die Verfahrensdokumentation des Herstellers (PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG) für IXOS oder XT, wird automatisch mit dem Datenexport für die Kassennachschau erzeugt und kann gemeinsam mit den exportierten Daten an den Prüfer übergeben werden.
Die eigene Verfahrensdokumentation bildet die innerbetrieblichen Abläufe in der Apotheke in Bezug auf die Nutzung des Warenwirtschaftssystems ab. Die innerbetriebliche Verfahrensdokumentation muss durch die Apotheke erstellt werden.
PHARMATECHNIK unterstützt Sie funktional, indem z.B. die Weitergabe der elektronischen Daten an den Prüfer bequem und problemlos möglich ist. Wir haben hierfür extra einen Kassen-Nachschau-Datenexport eingerichtet. Sie finden diesen im IXOS Warenwirtschaftssystemen unter dem Menüpunkt 'Büro'.
Unser Tipp: Sprechen Sie mit Ihrer Steuerberaterin / Ihrem Steuerberater, wie Sie Ihren Wechselgeldbestand so dokumentieren, dass damit jederzeit die Kassensturzfähigkeit gewährleistet ist.
Die oftmals ‚Bedienungs- und Programmieranleitungen‘ genannten Dokumente entsprechen unseren bisherigen Erfahrungen nach unserem Anwenderhandbuch sowie den jeweiligen Update-Informationen, auf die Sie jederzeit im System einen Zugriff haben. Zudem stellen wir Ihnen im Rahmen einer Betriebsprüfung mit jedem GoBD-Datenexport auch eine ‚Software-Verfahrensdokumentation‘ sowie weitere begleitende Unterlagen (u.a. auch eine Begleitdokumentation zu den Datenquellen des Exports) zur Verfügung.
Unser Tipp: Sprechen Sie mit Ihrer Steuerberaterin / Ihrem Steuerberater, was Sie in Ihrer Verantwortung als Steuerpflichtige / Steuerpflichtiger außer den von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen noch zusätzlich an Betriebsdokumentationen zu erstellen haben.
PHARMATECHNIK selbst archiviert zu keinem Zeitpunkt individuelle (Bewegungs-)Daten seiner Kunden. Für eine sachgerechte Aufbewahrung/Archivierung ist allein der Steuerpflichtige verantwortlich. Bitte beachten Sie die besondere Notwendigkeit der Daten-Archivierung im Falle eines Systemwechsels und die Klärung der Wiederherstellbarkeit des 'Alt-Systems'.
In beiden Pharmatechnik-Warenwirtschaftssystemen IXOS kann ein sogenannter 'GoBD-Datenexport' erzeugt und auf einem externen Speichermedium abgelegt werden. Dieser Datenexport beinhaltet auch die geforderten Strukturinformationen (Datei 'index.xml'), damit die Daten im Rahmen einer Betriebsprüfung in die Prüfsoftware IDEA eingelesen werden können.
Bitte beachten Sie auch für dieses Sicherungsmedium eine entsprechend sachgerechte Aufbewahrung.
Das Thema Datenschutz ist aus der öffentlichen Diskussion nicht mehr wegzudenken. Jedes Unternehmen, das Kundendaten erhält und verarbeitet, muss sich über die (datenschutz-) rechtliche Zulässigkeit dieses Umgangs Gedanken machen. Dies gilt umso mehr für Apotheken, verarbeiten sie doch besonders sensible (Gesundheits-) Daten.
Was Sie in Ihrem Betrieb grundsätzlich bei der Umsetzung der Vorgaben aus der DSGVO zu berücksichtigen haben, erfahren Sie u.a. über die Datenschutzaufsichtsbehörden der einzelnen Bundesländer, über Institutionen für Datenschutz und Datensicherheit sowie über Apothekerverbände, etwa unter den nachfolgenden Internetadressen:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html
https://www.bsi.bund.de/DE/Home/home_node.html
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/
Über alle Teilbereiche und Themen, die direkt unsere Warenwirtschaftssysteme betreffen, erhalten Sie alle notwendigen Informationen selbstverständlich kompakt & zeitnah stets über die Informationskanäle von PHARMATECHNIK.
Im Modul Warenlogistik-Verwaltung sind die Module Bestellmengenoptimierung, Eigene Bestellabfragen, Warenkorbermittlung als Funktionen integriert und die Seite Einstellungen ist neu hinzugefügt.
Sie finden das Modul Warenlogistik-Verwaltung auf dem IXOS Desktop und in der
IXOS-Menüleiste im Menü Systempflege.
Sie können die Warenlogistik-Verwaltung ohne Berechtigungseinschränkung
im Ansichts-Modus öffnen.
Zur Bearbeitung der einzelnen Funktionen Bestellmengenoptimierung, Eigene Bestellabfragen undWarenkorbermittlung benötigen Sie wie bisher die entsprechenden Berechtigungen.
Die Funktionen sind als Seite aufrufbar und verhalten sich in ihrer Funktionalität unverändert. Lediglich die Überschriften der einzelnen Seiten wurden angepasst.
Detailliertere Informationen lesen Sie bitte in der IXOS Online-Hilfe nach.
Wie Sie diverse Dokumentationen in Ihrer Apotheke durchführen können, zeigen wir Ihnen in unserem Tipps & Tricks-Artikel.
Der bundeseinheitliche Medikationsplan soll die Arzneimittelsicherheit verbessern.
Wie Sie diesen in der Apotheke erstellen können, zeigen wir Ihnen in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Wie Sie sich die Bearbeitung von telefonischen Kundenbestellungen erleichtern können, zeigen wir Ihnen in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Wenn Ärzte den Wirkstoff auf Rezept verordnen, können Sie über die Wirkstoffsuche das passende Präparat finden.
Wie Sie dabei vorgehen, können Sie in unserem Tipps&Tricks - Artikellesen.
Gesundheitswerte, wie z. B. BMI, Blutdruck oder Blutzucker, die sich Patienten in der Apotheke bestimmen lassen, können im kostenpflichtigen Medikationsmanagement dokumentiert werden.
Wie Sie dabei vorgehen, können Sie in unserem Tipps&Tricks - Artikellesen.
Wie Sie Spezialfälle, z. B. Patienten mit Allergien, bearbeiten können, zeigen wir Ihnen in unserem Tipps & Tricks-Artikel.
Wenn Ärzte den Wirkstoff auf Rezept verordnen, können Sie über die Wirkstoffsuche das passende Präparat finden.
Wie Sie dabei vorgehen, können Sie in unserem Tipps & Tricks-Artikel lesen.
Gesundheitswerte, wie z. B. BMI, Blutdruck oder Blutzucker, die sich Patienten in der Apotheke bestimmen lassen, können im kostenpflichtigen Medikationsmanagement dokumentiert werden.
Wie Sie dabei vorgehen, können Sie in unserem Tipps &Tricks-Artikel lesen.
Es kann hilfreich sein, sich den Rohertrag für Medikamente anzeigen zu lassen, um z. B. zu entscheiden, ob es sich lohnt, dieses Medikament per Boten oder Post zu liefern.
Wie Sie die Einstellungen im Kassenbild vornehmen können, zeigen wir Ihnen in unserem Tipps & Tricks - Artikel.
Wenn Sie aus der Artikeltrefferliste oder den Artikeldetails mit Info-F6 die Bestell-Info aufrufen, können Sie neben der Uhrzeit und dem Tag des Auftrages auch die voraussichtliche Lieferzeit ablesen.
Diese ist beim Direktlieferanten das eingetragene voraussichtliche Lieferdatum, beim Großhandel ist es die Lieferzeit, die in den Sendeparametern des Kontaktes hinterlegt ist.
Damit können Sie sich den Wechsel in die Warenlogistik sparen, wenn Sie einem Kunden Auskunft über die bestellten Artikel geben möchten.
Retaxationen sind stets ärgerlich und außerdem oft kaum nachzuvollziehen, weil man dazu alte Datenstände zu Preisen und Rabattverträgen braucht.
Mit dem kostenpflichtigen Modul Rx.secure können Sie schnell an Ihrer Kasse bzw. Artikelverwaltung alle wichtigen Informationen einholen.
Die verfügbaren Daten reichen 24 Monate zurück.
Wie Sie dazu vorgehen können, zeigen wir Ihnen hier.
Retaxationen sind stets ärgerlich und außerdem oft kaum nachzuvollziehen, weil man dazu alte Datenstände zu Preisen und Rabattverträgen braucht.
Mit dem kostenpflichtigen Modul Rx.secure können Sie schnell an Ihrer Kasse bzw.Artikelverwaltung alle wichtigen Informationen einholen. Die verfügbaren Daten reichen 24 Monate zurück.
Wie Sie dazu vorgehen können, zeigen wir Ihnen hier.
Um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu steigern, haben Sie die Möglichkeit, an der Datenkasse Dosierungsetiketten für Laufkunden beim Totalabschluss auszudrucken.
Klicken Sie hier, wie Sie vorgehen.
Mit dem kostenpflichtigen Modul Cross Selling können Sie Ihren Kunden therapieunterstützende Zusatzmedikationen empfehlen.
Wie Sie dabei vorgehen, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks - Artikel.
Um Ihre Kunden pharmazeutisch optimal zu betreuen, haben Sie die Möglichkeit nach Indikationen zu suchen.
Wie Sie dabei vorgehen müssen, lesen Sie in unserem Tipps & Trick-Artikel.
Um Ihre Kunden pharmazeutisch optimal zu betreuen, werden Sie durch die Informationen der Interaktionsanzeige unterstützt.
Wie Sie an die Informationen gelangen, lesen Sie in unserem Tipps&Tricks - Artikel.
Mit dem handlichen Artikelscan.mobil erfassen Sie ortunabhängig Ihren Wareneingang und führen Sie papier- und kabellos Ihre Inventur durch.
Die erfassten Wareneingangsdaten werden über das WLAN an Ihr IXOS System übertragen und sind sofort verfügbar.
Mobiler Wareneingang
Jahresinventur
Wollen Sie mehr zur Funktionalität des Mobilen Wareneingangs wissen, so finden Sie auf unserem PHARMATECHNIK YouTube Kanal Schulungsvideos zum Einsatz des Artikelscan.mobil als mobiler Wareneingangsscanner.
Wie Sie schnell und effektiv in den Fachinformationen eines Präparates suchen können, zeigen wir Ihnen in unserem Tipps&Tricks - Artikel.
Mit der Vergabe von Bonuspunkte können Sie Kunden langfristig an Ihre Apotheke binden.
Wir zeigen Ihnen mit unserem Tipps&Tricks - Artikel, wie Sie dabei vorgehen müssen.
Für Kunden, die abwägen, ob sie eine Zuzahlungsbefreiung beantragen und eine Vorauszahlung an die Krankenkasse leisten oder doch lieber die Zuzahlungen tragen möchten, können Sie die Theoretische Zuzahlungsliste für einen gewählten Zeitraum erstellen.
Diese Liste enthält in der Positionsansicht neben den üblichen Daten die theoretisch zu leistenden Zuzahlungen und Mehrkosten für den Fall, dass der Kunde nicht zuzahlungsbefreit wäre.
Die Liste gibt keine Auskunft über die tatsächlich geleisteten Zuzahlungen in diesem Zeitraum.
Im Menü Büro rufen Sie das Modul Reports auf. Hier wählen Sie die Kategorie Verkäufe und können unter Kundenbezogene Auswertungen die vordefinierten Abfrage Theoretische Zuzahlungsliste anklicken.
Sie wählen über die blau dargestellten Variablen den Zeitraum und den Kundennamen aus.
Das Ergebnis wird in der Positionsansicht angezeigt.
Abschließend wählen Sie in der Funktionsleiste das Druckersymbol an und drucken die Liste aus.
Wie Sie schnell und effektiv in den Fachinformationen eines Präparates suchen können,
zeigen wir Ihnen in unserem Tipps&Tricks-Artikel.
Müssen Sie eine Herstellernummer beantragen, so können Sie die benötigten <link fileadmin/user_upload/FAQ/XT_Parenteralia_Sondermeldung_Dokumente_Herstellernummer.pdf _blank>Formulare</link> (Musterschreiben Beantragung, Datenerfassungsbogen, Musteranschreiben an Hersteller) nutzen.
Zur Prüfung der Abrechnungsfähigkeit nicht mehr weiterverarbeitungsfähiger Teilmengen (Verwürfe) durch die Apothekenabrechnungsstellen benötigen Sie eine eindeutige Herstellernummer.
Die Angabe ist stets verpflichtend, unabhängig ob Einzel- oder Fremdherstellung. Hinterlegen Sie zur Arbeitserleichterung die Nummer in Ihren Einstellungen.
Als betroffener Dateninhaber steht Ihnen eine schriftliche Auskunft über die bei uns von Ihnen gespeicherten Daten zu.
Sie können diese Auskunft per Fax, E-Mail, mündlich oder telefonisch anfordern.
Neben den vertraglich festgehaltenen Punkten unterstützt Sie Pharmatechnik gern auch bei diesen Themen.
Unsere Anwendungsberater/innen sind jeden Tag für Sie im Einsatz und kommen zu verschiedenen Themen in Ihre Apotheke.
Arbeiten mit einem Heim zusammen oder einer Partner-/Filialapotheke und möchten Ihre Abläufe optimieren? Dann rufen Sie uns im Support an und vereinbaren einen individuellen Termin mit uns.
Alle aufgeführten Leistungen finden Sie übersichtlich zusammengestellt in diesem Dokument.
Neben den vertraglich festgehaltenen Punkten unterstützt Sie Pharmatechnik bei vielen Themen rund um die IT wie Netzwerke oder Windows-Rechner etc.
Sie benötigen Unterstützung bei der Vernetzung Ihrer privaten Hard- und Software, speziellen Systemanbindungen oder auch Erneuerung von Ihrem Netzwerk, rufen Sie uns im Support an. Unsere Systemingenieure unterstützen Sie gern und sind im Bedarfsfall hilfreich bei der Vermittlung eines Fachmannes.
Alle aufgeführten Leistungen finden Sie übersichtlich zusammengestellt in diesem Dokument.
Sie haben einen neuen Mitarbeiter oder benötigen spezielle Schulungen in der Apotheke zu unserer Warenwirtschaft, rufen Sie uns im Support an und vereinbaren Sie einen individuellen Termin mit unseren Anwendungsberater/innen. Sie stehen Ihnen und Ihren Mitarbeitern für Schulungen und Trainings zur Seite. Alle aufgeführten Leistungen finden Sie übersichtlich zusammengestellt in der Dienstleistungspreisliste.
Wir haben für Sie einen möglichen Aufbau einer Plausibilitätsprüfung zusammengestellt.
Ein automatischer Update-Mechanismus hält Virenscanner, Firewalls und Windows jederzeit auf dem neuesten Stand.
Wenn Sie Artikel, die durch Überalterung oder Verderb ihren Wert verloren haben, abschreiben wollen, so können Sie dies in der Artikelverwaltung oder nach bestimmten Auswertungen durchführen.
Wollen Sie einen Artikel in der Artikelverwaltung abschreiben, so gehen Sie wie folgt vor:
Starten Sie die Artikelverwaltung und führen eine Suche nach dem Artikel durch.
Wählen Sie den abzuschreibenden Artikel in der Trefferliste aus.
Drücken Sie Abschreiben–Alt+F8.
Es öffnet sich das Fenster Artikel abschreiben.
Verfall – Zeigt Ihnen das Verfalldatum an.
Bestand – Zeigt Ihnen, wie viele Packungen dieses Verfalldatums auf Lager liegen.
Menge - Geben Sie hier die Anzahl Packungen ein, die Sie abschreiben wollen.
Drücken Sie nun OK-F12.
Der Artikel wird zu den angegebenen Konditionen abgeschrieben. Bestände und Lagerwert werden somit angepasst. Damit haben Sie eine Abschreibung durchgeführt.
Möchten sie eine Abschreibung nach bestimmter Auswertung durchführen, dann klicken Sie
hier und informieren sich in der IXOS-Online-Hilfe.
Wenn Sie einen J-Bon (Jahres-Bon) erzeugen wollen, so machen Sie dies an der Kasse, in dem Sie Abschluss-/Summenbon-Alt+F9 anklicken.
Nachdem Sie J-Bon ausgewählt haben, müssen Sie die Vorgaben für den Bon festlegen.
Sie stellen das Jahr, für das der Bon erzeugt werden soll, ein und wählen bei Kasse den Parameter Alle Kassen aus.
Bestätigen Sie mit OK–F12 und erstellen somit den J-Bon.
Weitere Details zum J-Bon finden Sie in der IXOS-Onlinehilfe.
Mit den Fakturamodellen können Sie Vorlagen für die Einstellungen, die für die Fakturierung eines Kunden oder Heims benötigt werden, vorgeben: Zahlungsinfo, Druckoptionen und Formulareinstellungen.
Durch die Nutzung von Fakturamodellen ist es einfach, eine Einstellung für viele Kunden gleichermaßen zu ändern und damit eine einheitliche Abrechnung zu gewährleisten.
Wenn bspw. die Zuweisung eines neuen Rechnungsformulars für einen bestimmten Kundenkreis mit dem gleichen Fakturamodell notwendig ist, dann ändern Sie die Zuordnung direkt im Fakturamodell anstatt bei jedem einzelnen Kunden.
Sie können mit dem Modul sowohl eigene Fakturamodelle als auch Fakturamodelle aus Ihren Filial- und Partnerapotheken in einem Verbund verwenden, sofern die verbundweite Verwendung von Fakturamodellen an zentraler Stelle für den Verbund bzw. einzelne Apotheken mit dem Kontaktaustausch und der filialübergreifenden Fakturierung freigeschaltet wurde.
Ausgenommen vom Austausch ist das Standardmodell; dieses muss einmalig einheitlich festgelegt werden.
Bei der Neuanlage von Kunden wird automatisch das als Standard gekennzeichnete Fakturamodell zugewiesen. Eine Ausnahme bilden Heimkunden. Diese erhalten bei Neuanlage direkt in der Heimstruktur sowie bei Zuordnung zum Heim die Fakturavorlage des Heims.
Beachten Sie, dass mit der Einführung der Fakturamodelle alle Konfigurationsparameter zum Festlegen der initialen Fakturaeinstellung (bspw. 'Rechnung automatisch drucken') entfallen, da sie durch das Standard-Fakturamodell komplett ersetzt werden.
Sie finden die Fakturamodelle im Modul Fakturierungsbedingungen auf dem IXOS Desktop und in der IXOS Menüleiste im Menü Systempflege.
Wie Sie neue Modelle anlegen, bestehende Modelle bearbeiten, Modelle löschen können usw. Sie in der Online-Hilfe unter Fakturamodell anlegen und bearbeiten.
Jeglicher Zugriff kann grundsätzlich per Berechtigungsmanagementkonzept ausschließlich durch einen sehr kleinen und somit stark eingeschränkten Expertenkreis aus dem Support und der Produktentwicklung erfolgen.
Ein Zugriff ist zusätzlich technisch nur von einem von PHARMATECHNIK im Rahmen der Domänen-Verwaltung eigenen Arbeitsplatzrechner innerhalb des Unternehmens möglich, was zusätzlich einen unberechtigten Zugriff von externer Seite vom Konzept her grundsätzlich ausschließt und durch die internen technischen Sicherheitsmaßnahmen überwacht und potenziellen Angreifern eine entsprechende große Hürde bietet.
Grundsätzlich gilt aber, dass hinsichtlich des Datenschutzes nur ein ganzheitliches, aber auch praxistaugliches Konzept greift.
Dazu gehört neben den durch IXOS bereitgestellten Lösungen auch die Mitwirkung unter der Verantwortung des Kunden wie z.B. die Verwendung eigener Passwörter sowie auch eine regelmäßige Datensicherung.
Mit Hilfe des Anmeldeformulars melden Sie sich ganz einfach an. Nach Eingang Ihrer Buchung erhalten Sie per E-Mail eine Eingangsbestätigung.
Eine Buchungsbestätigung mit allen Informationen zum Seminar erhalten Sie wenige Tage später per Post zugesandt.
Bei einer Stornierung der Anmeldung bis zu 7 Tagen vor dem Veranstaltungstermin wird eine Bearbeitungs-Gebühr von 25 Euro zzgl. gesetzl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Danach bzw. bei Nichterscheinen berechnen wir die gesamte Teilnahmegebühr.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Die Nennung eines Ersatzteilnehmers ist selbstverständlich möglich.
Bitte wenden Sie sich bei Anregungen und Wünschen an die Geschäftsstelle oder die AKADEMIE Dr. Graessner. (Tel: 08151 / 4442 - 500, info@apotheken-akademie.de)
Ihre Daten werden nur von PHARMATECHNIK für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergeleitet.
Die relevanten Seminare werden bei der jeweiligen Landesapothekerkammer zur Akkreditierung eingereicht. Bei akkreditierten Schulungen erhalten Sie ein Zertifikat mit den entsprechenden Fortbildungspunkten.
Zur Prüfung der Abrechnungsfähigkeit nicht mehr weiterverarbeitungsfähiger Teilmengen (Verwürfe)
durch die Apothekenabrechnungsstellen benötigen Sie eine eindeutige Herstellernummer.
Die Angabe ist stets verpflichtend, unabhängig ob Einzel- oder Fremdherstellung. Hinterlegen Sie zur Arbeitserleichterung die Nummer in Ihren Einstellungen.
Wir haben Ihnen einen möglichen allgemeinen Aufbau in dem Dokument
Herstellungsanweisung zusammengestellt. Außerdem stehen Ihnen Vorlagen zu Herstellungsanweisungen von Flüssigkeiten, Kapseln, Salben, Suppositorien und Tees zur Verfügung.
In dem Dokument Hygieneplan stellen wir Ihnen den möglichen Inhalt eines solchen Planes vor. Die Durchführung der Hygienemaßnahmen müssen regelmäßig dokumentiert werden. Eine Vorschlag dazu haben wir Ihnen in dem Dokument Durchführung Hygieneplan zusammengestellt.
So müssen Sie sich nicht umständlich mehrere Nummern oder Mailadressen merken und nicht zwischen Hardware-, Software und Anwendungsfragen unterscheiden.
Das organisiert PHARMATECHNIK für Sie. Die Übersicht über alle Supportkanäle, Servicezeiten und Kernleistungen finden Sie hier.
Unsere Systemingenieure beraten Sie gerne und geben Ihnen im Bedarfsfall eine Empfehlung für ein renommiertes Elektro- und Netzwerkunternehmen in Ihrer Nähe.
Für tiefergehende Themen in der EDV-Systemumgebung und der Gebäude-Stromversorgung arbeitet PHARMATECHNIK mit bundesweit verfügbaren neutralen Gutachtern zusammen.
Sprechen Sie uns einfach darauf an.
In jeder PHARMATECHNIK Geschäftsstelle gibt es im Servicebereich eine verantwortliche Führungskraft, darüber hinaus in jeder Region eine regionale Serviceleitung. Die Kontaktdaten Ihres persönlichen Ansprechpartners für den Service Ihrer Geschäftsstelle finden Sie hier.
Unsere Organisation im Servicebereich richtet sich ausschließlich nach dem, was wir für Sie tun dürfen.
Unsere interne Servicestruktur gliedert sich in diese Bereiche:
Die Kontaktdaten Ihres persönlichen Ansprechpartners für den Service Ihrer Geschäftsstelle finden Sie hier.
Auch nach jedem durchgeführten Projekt bitten wir Sie um Ihr Feedback. Hierbei können Sie gerne alle Bereiche bewerten und Lob und Tadel im Freitextfeld eingeben. Sie helfen uns damit, dass wir permanent für Sie besser werden können. Über Ihr Feedback freuen wir uns natürlich auch einfach zwischendurch.
Unser Feedbackformular finden Sie hier.
Dies kann durch eine unmittelbare Lösungsbehebung oder durch eine Umgehungslösung realisiert werden.
Diese Maßnahmen werden in Abstimmung mit Ihnen mittels Fernwartung, bzw. einem Serviceeinsatz vor
Ort in Ihrer Apotheke durchgeführt.
Supporthotline (Technik und Anwendungsfragen, Fernwartung)
Montags bis Freitags 07:30 - 20:00 Uhr
Samstags 08:00 - 14:00 Uhr
Technischer Notdienst (telefonisch/Notfall-Fernwartung)
Samstags 14:00 - 20:00 Uhr
Sonntags und an bundesweit einheitlichen Feiertagen 08:00 - 20:00 Uhr
Termine vor Ort (Projektbesprechungen, Installation, Schulung, Serviceeinsatz)
Innerhalb der Kernzeiten montags bis freitags 08:00 - 18:00 Uhr, bzw. nach individueller Absprache
PHARMATECHNIK bietet allen Kunden eine Anwenderhotline als Supportunterstützung zu PHARMATECHNIK-Produkten an, die im Rahmen eines Miet-/Wartungsvertrags in einer aktiven Vertragssituation enthalten sind. Bei dieser Anwenderhotline handelt es sich im Kern um einen so genannten User-Helpdesk, also um die Hilfestellung bei normalen Standard-Anwendungsfragen, welche sich beim Betrieb der PHARMATECHNIK-Lösung im Tagesgeschäft ergeben. Dieses Angebot geht im Standardfall davon aus, dass die Apothekenmitarbeiter im Rahmen einer Systemschulung ausgebildet wurden und dass die Apotheke die kostenfreien Schulungs- und Wissensangebote der PHARMATECHNIK regelmäßig nutzen und sich insbesondere aus diesen Quellen mit dem für den Apothekenbetrieb essentiellen Informationen zu Daten- und Preisupdates oder funktionellen Programmupdates, gesetzlichen Änderungen, etc. mit dem nötigen Wissen versorgen.
Supporthotline (Technik und Anwendungsfragen, Fernwartung, User-Helpdesk UHD (die genaue Definition finden Sie hier ))
Montags bis Freitags 07:30 - 20:00 Uhr
Samstags 08:00 - 14:00 Uhr
Sie können jederzeit wählen welche Priorität Ihre Anfrage an uns hat.
Technischer Notdienst (telefonisch/Notfall-Fernwartung)
Samstags 14:00 - 20:00 Uhr
Sonntags und an bundesweit einheitlichen Feiertagen 08:00 - 20:00 Uhr
Termine vor Ort (Projektbesprechungen, Installation, Schulung, Service vor Ort)
Innerhalb der Kernzeiten montags bis freitags 08:00 - 18:00 Uhr, bzw. nach individueller Absprache
Kontakt zum PHARMATECHNIK Service & Support (für alle vorgenannten Themen, zu allen genannten Zeiten)
Tel.: +49 8151/5509 -295
Fax: +49 8151/5509 -296
Das IXOS-Supportformular können Sie hier aufrufen.
Verbrauchsmaterialien können Sie einfach und bequem im PHARMATECHNIK Webshop bestellen.
Zu Seminaren und Schulungen können Sie sich hier informieren.
Die Gesamtübersicht über alle angebotenen Supportkanäle finden Sie hier.
Auf Rezeptanforderungen werden alle Artikel aufgeführt, die zu dem errechneten vorgegebenen Zeitpunkt einen Minusbestand aufweisen würden.
Artikel erscheinen nicht auf der Rezeptanforderung, wenn
Rufen Sie auf der Pharmatechnik-Internetseite unter Online-Support in der Zeile Support-Dokumente die Downloads für IXOS auf.
Unter der Rubrik Handbücher finden Sie das aktuelle Blimus-Handbuch.
Sie haben auch die Möglichkeit das Blimus-Handbuch über die Suchfunktion zu finden.
Rufen Sie die Medikationen des Patienten, der Einrichtung oder der Sektion auf, für die Sie sich die letzten Änderungen anzeigen lassen wollen.
Klicken Sie dann auf Änderungen.
In der nachfolgenden Ansicht können Sie vorgeben, für wie viele Tage rückwirkend die Medikationsänderungen angezeigt werden sollen.
Melden Sie sich mit Ihren aktuellen Zugangsdaten in Blimus an.
Klicken Sie anschließend oben in der hellgrauen Zeile auf Passwort ändern.
Es öffnet sich eine Eingabemaske, in der Sie in das Feld Altes Passwort das bisherige Passwort eingeben.
Im Feld Neues Passwort können Sie Ihr neues Passwort definieren und dieses unter Beachtung der Groß- und Kleinschreibung im Feld Neues Passwort Kontrolleingabe wiederholen.
Es wird eine Passwortstärke von Blimus ermittelt.
Die Passwortstärke steigt, wenn Buchstaben und Ziffern kombiniert werden, aber auch je mehr Zeichen verwendet werden.
Klicken Sie auf Passwort ändern. Das neu vergebene Passwort ist nun aktiv.
Die M2-Nummer ist eine 10-stellige Nummer, die einem Fertigarzneimittel dauerhaft zugeordnet ist. Unter dieser Nummer werden alle Packungsgrößen eines Arzneimittels mit gleichem Wirkstoff, gleicher Wirkstärke und Hersteller, also mehrere PZN, zusammengefasst.
Wählen Sie in Blimus Stammdaten aus und klicken dann in der 2. Menüzeile auf Benutzer. Es werden Ihnen alle bereits angelegten Benutzer aufgelistet.
Über der Tabelle bereits angelegter Benutzer klicken Sie die Zeile neuer Eintrag an.
Es öffnet sich eine Eingabemaske, in der Sie Username und Voller Name eintragen müssen.
Der Username muss in Kleinbuchstaben eingetragen werden.
Der volle Name setzt sich aus dem Vor- und Nachnamen des neuen Benutzers zusammen.
Aktivieren Sie dann eine Benutzergruppe, um die Berechtigungen für diesen Benutzer festzulegen und klicken abschließend auf Speichern.
Nach dem Speichern werden Benutzername und das von Blimus generierte Kennwort angezeigt. Notieren Sie sich dieses Kennwort.
Der Benutzer kann sich beim ersten Anmelden in Blimus nur mit diesem Kennwort anmelden und anschließend ein eigenes Kennwort vergeben.
Die Funktion Boxmapping ermöglicht das Auslagern bestimmter Medikationszeiten in einen zweiten Blisterschlauch. Dies ist z.B. bei der Versorgung von Behindertenwohnheimen sinnvoll, wenn sich der Patient zu bestimmten Einnahmezeiten regelmäßig in einer Werkstatt und nicht permanent im Pflegeheim aufhält.
So kann ein Blisterschlauch an das Pflegeheim und ein zweiter die Werkstatt geliefert werden. Damit stehen die Medikationen dem Patienten an seinem Aufenthaltsort zur Verfügung.
Diese Funktion ist sowohl für die maschinelle Verblisterung als auch für die Verblisterung im Lohnauftrag möglich.
Bei Medikationsänderungen durch den Arzt kann es passieren, dass diese Änderungen oder auch neue Medikationen erst mit der nächsten Blisterwoche starten sollen.
Damit dieses in Blimus noch einfacher gepflegt werden kann, nutzen Sie einfach die neue Funktion Startdatum nächstes Blisterdatum.
Diese Funktion ist sowohl beim Anlegen einer neuen, als auch beim Ändern einer bereits bestehenden Medikation hinterlegt.
Wenn Sie das Startdatum auf nächstes Blisterdatum setzen, schlägt Blimus Ihnen automatisch beim Beginn der Verblisterung das Datum der kommenden Blisterwoche vor.
Klicken Sie auf Einrichtungen und dann in der Zeile der Einrichtung auf Artikel. Es wird Ihnen eine alphabetisch sortierte Liste der aktuell verwendeten Artikel angezeigt.
Damit Sie sich anzeigen lassen können, wie viele Patienten den jeweiligen Artikel in einer aktiven Medikation erhalten, klicken Sie in der Spaltenüberschrift Patienten auf das Aktualisierungssymbol.
Um zu ermitteln, welche Patienten einen bestimmten Artikel in ihrer aktiven Medikation haben, können Sie in der Artikelzeile auf die angezeigte Patientenanzahl klicken.
Wenn ein ABDA-DB-Update durchgeführt wird, kann der Freigabepool Kasse nicht aufgerufen und bearbeitet werden. Dazu muss zunächst das ABDA-DB-Update beendet werden.
Sollte das Update deutlich länger als 20 Minuten laufen, ist es wahrscheinlich,
dass der Rechner zwischenzeitlich ausgeschaltet wurde oder das Herunterladen
des Updates durch eine fehlende Internetverbindung unterbrochen wurde.
Sie müssen in diesem Fall das ABDA-DB-Update erneut anstoßen.
Anschließend wird die Meldung nicht mehr angezeigt.
Nach erfolgreichem Beenden des ABDA-DB-Updates kann der Freigabepool Kasse wieder problemlos aufgerufen werden.
Sobald der erste Blisterauftrag mit dieser Medikation erstellt wird, verschwinden die roten Klammern <>aus der Medikationsübersicht.
Rufen Sie sich dazu die Medikationsübersicht des Patienten auf.
Klicken Sie in der Zeile der Medikation, die Sie ändern möchten, auf Ändern.
Es öffnet sich die Detailansicht zur Medikation.
Dort können Sie die Änderung vornehmen.
Achten Sie darauf, auch den Beginn der Medikationsänderung zu definieren (Datum und Uhrzeit).
Speichern Sie anschließend die Medikationsänderung ab und geben Sie diese frei.
Blisteraufträge können nur gelöscht werden, wenn sie noch nicht verpackt worden sind.
Rufen Sie sich dazu den Auftragspool auf.
In der Auftragszeile können Sie die Aktion Löschen anwählen.
Dazu gehen Sie wie folgt vor:
Unter Verblistern – Fertige – Einrichtung/Patient, geben Sie evtl. den Zeitraum oder
die Auftragsnummer vor.
Sie klicken Anzeigen an und wählen aus den aufgelisteten Aufträgen den gewünschten aus.
In der Spalte Status klicken Sie auf Fertig. Es wird Ihnen eine Liste der Jobs dieses Auftrags angezeigt.
Je Job (Karte je Patient) kann in der Zeile unter Aktionen das Herstellungsprotokoll über Chargen/Fehlmengen aufgerufen werden.Im Protokoll sind die wichtigen Daten aus dem Herstellungsprozess festgehalten:
z. B.: Auftragsnummer, Einrichtung, Verblisterungsart, Jobnummern, Blisterzeitraum, Artikel mit Foto (wenn im Programm hinterlegt) und Befüllungsrichtung der Karte, Charge und Verfalldatum (wenn gepflegt),Erstellungszeitpunkt, Zeitpunkt der Ausführung, Zeitpunkt der Freigabe und Zeitpunkt des Verpackens des BJ mit dem jeweiligen Mitarbeiterkürzel.
Der Ausdruck des Herstellungsprotokolls kann über das Drucksymbol in der Anmeldezeile erfolgen.
STS ist die Abkürzung für Spezial Tablet System.
Diese Artikel befinden sich nicht im Automaten, sondern werden individuell händisch in ein Tablett einsortiert und dann dem Automaten zugeführt, um diese Artikel mit in den Blisterschlauch zu packen.
Um diese Artikel von den Automatenartikeln zu unterscheiden, werden sie in Blimus mit STS gekennzeichnet.
Bei Zusammenarbeit mit einem Blisterzentrum werden Ihnen diese Kennzeichen mit der Artikelkennzeichendatei zur Verfügung gestellt. Diese können Sie in Blimus importieren.
Als Symbol für dieses Kennzeichen finden Sie in Blimus das Kürzel STS im Blistertütchen.
Wählen Sie in der 3. Menüzeile Medikationsblatt.
Sie können nun den Zeitraum für die Medikationsblätter vorgeben.
Klicken Sie auf Drucken.
Es wird Ihnen eine Druckvorschau angezeigt.
Nun können Sie die Medikationsblätter als Datei speichern oder gesammelt ausdrucken.
Rufen Sie sich unter Einrichtungen das entsprechende Heim auf.
Klicken Sie in der 2. Menüzeile auf Beipackzettel.
Es wird Ihnen eine Auswahl der Artikel angezeigt, die in den aktiven Medikationen der zugeordneten Patienten enthalten sind.
Klicken Sie auf Drucken, um ein PDF-Dokument zu erstellen. Sie können die Datei nun speichern oder ausdrucken.
Nachdem Sie hier Ja angeklickt haben, wählen Sie nun jetzt Updaten.
Folgende Punkte sind automatisch aktiv und sollten auch aktiviert sein:
- Bezeichnung der M2 auch als Namen für die M2s verwenden (neue Methode)
- Die Datenbank am Ende des Updates optimieren: Das Programm visualisiert den Updatestatus in Form eines Fortschrittsbalkens in den Farben von rot nach grün.
Sind 100% erreicht, wird Ihnen ein Protokoll angezeigt.
Dazu scrollen Sie an das Seitenende und klicken auf den grauen Pfeil unten links.
Somit gelangen Sie zurück ins Ausgangsfenster.
Wichtig:
Das ABDA-DB-Update kann ca. 20 Minuten dauern.
In dieser Zeit ist ein Arbeiten im Programm Blimus nicht möglich.
Das Blimus ABDA-DB-Update muss auch bei angebundener IXOS-Warenwirtschaft manuell angestoßen werden.
Unsere Empfehlung:
Starten Sie deshalb das ABDA-DB-Update z.B. zur Mittagspause oder wann immer Sie gerade nicht mit dem Programm Blimus arbeiten müssen.
Wenn dem Patienten in Blimus keine Einrichtung oder eine andere Einrichtung zugeordnet ist, hat dies folgende Auswirkung:
Der Patient hat keinen Bezug mehr zu der Einrichtung (oder Sektion) für die der Blisterauftrag ursprünglich erstellt wurde. Somit kann der Job für diesen Patienten nicht verpackt werden.
Damit werden die Artikelbestände des Patienten für den betroffenen Blisterzeitraum nicht abgebucht und der Patient wird auf dem Lieferbeleg zum Blisterauftrag nicht aufgeführt.
Um dieses Problem zu lösen, müssen Sie den Patienten in Blimus aufrufen und die ursprünglich hinterlegte Einrichtung, für die der Auftrag erstellt wurde, wieder zuordnen.
Dann kann der Auftrag im Auftragspool aufgerufen und verpackt werden.
Die Artikelbestände werden beim Patienten abgebucht und ein Lieferbeleg für diesen Patienten erstellt.
Dazu müssen Sie sich im Programm Blimus den entsprechenden Patienten und die Medikationen aufrufen.
Wählen Sie in der Zeile der betroffenen Medikation Medikation ändern an.
In der oberen Menüleiste klicken Sie den Punkt Arzt wechseln an.
Sie wählen den neuen Arzt, der angelegt sein muss, aus und speichern Ihre Änderung ab.
Wenn im Kassenpool eine Zeile ohne Artikel angezeigt wird, ist der Artikel dem Programm nicht bekannt. Dies kann folgende Ursachen haben:
Wenn ein neues Blimus-Update bereitsteht, wird Ihnen dies im Feld Blimus-Update-Check angezeigt.
Sie finden es auf der Blimus-Startseite und in den Blimus-Einstellungen.
Das Update kann von Ihnen selber installiert werden.
Das Programm leitet Sie durch die Updateinstallation.
Damit Sie die Medikation ändern können, müssen Sie zunächst den Nachfolger absetzten.
Nachdem Sie für den Nachfolger einen Endzeitpunkt definiert und diese Medikationsänderung freigegeben haben, können Sie die ursprüngliche Medikation ändern.
Achten Sie darauf, dass für diese Medikation kein Ende festgelegt ist. Sie können nach Freigabe der Medikationsänderung wieder eine Nachfolge anlegen.
Rufen Sie den Auftragspool auf.
In der Auflistung der offenen Blisteraufträge finden Sie unter Aktionen die Option Beipackzettel. Klicken Sie diese an.
Es werden alle Artikel, die im Auftrag enthaltenen sind, aufgelistet.
Durch Anklicken der Checkboxen links haben Sie die Möglichkeit, Artikel von der Beipackzettelerstellung auszunehmen.
Klicken Sie dann auf den Button Beipackzettel drucken.
Es wird ein Sammeldokument erstellt. Dieses können Sie nun als Datei speichern oder ausdrucken.
Bitte starten Sie an den jeweiligen Kassen das Kassenprogramm neu.
Sollte dies nicht den gewünschten Erfolg bringen, überprüfen Sie, ob die Netzwerkverteiler (Switche) mit Strom versorgt werden.
Ziehen Sie das Netzkabel der Switche kurz heraus und stecken Sie es erneut ein.
Bitte überprüfen Sie Ihren Sicherungskasten, ob evtl. eine Sicherung ausgelöst worden ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, kontrollieren Sie bitte die Stromversorgung der USV und schauen Sie bitte, ob evtl. ein Fremdgerät in eine Steckdosenleiste eingesteckt wurde. Entfernen Sie dieses wieder.
Bitte ziehen Sie das Anschlusskabel des Scanners kurz aus dem jeweiligen Rechner heraus und stecken es wieder ein.
Bitte überprüfen Sie an einem PC in Ihrer Apotheke, ob die Verbindung zum Internet funktioniert.
Bitte überprüfen Sie die Spannungsversorgung und kontrollieren Sie, ob die zugehörige Steckerleiste angeschaltet ist.
Bitte überbrücken Sie Ihre USV, indem Sie die Steckerleiste am Ausgang der USV direkt in eine Steckdose einstecken.
Bitte kontaktieren Sie anschließend den PHARMATECHNIK-Support. ( Kontaktformular)
Wenn Sie für das aktuelle Geschäftsjahr innerhalb der Permanenten Inventur die Prüfung des Alphabetes abgeschlossen haben und neu beginnen möchten bis das neue Geschäftsjahr beginnt, so können Sie einfach eine neue, zusätzliche Permanente Inventur im aktuellen Geschäftsjahr anlegen.
Wenn Sie für einen Kunden Ware bestellt haben und diese nicht abgeholt bzw. zugestellt werden konnte, so können Sie diese Abholungen bereinigen.
Im Fenster Offene Posten können Sie Abholungen wieder entfernen.
Das gilt auch für Boten- und Postlieferungen, die nicht mehr geliefert werden können.
Die aus der Abholung herausgelösten Artikel können Sie nach dem Bereinigen als Retoure in der Warenlogistik einpflegen.
Haben Sie die Abholartikel im Kommissioniersystem eingelagert, dann werden diese beim Bereinigen der Abholung ausgelagert, um sie retournieren zu können.
Mit dem Bereinigen der Abholung wird ein Stornobon für diese Abholung ausgedruckt.
Gehen Sie wie folgt vor:
Sie drücken an der Kasse Abholung-F5.
Das Fenster Offene Posten öffnet sich mit dem Reiter Nachlieferungen. Die Anzeige ist auf Abholungen eingeschränkt.
Geben Sie nun Suchkriterien vor, um die gewünschte Abholung heraussuchen.
Falls Sie eine Boten- bzw. Postlieferung bereinigen möchten, selektieren Sie Bote bzw. Post. Bestätigen Sie Ihre Eingaben mit der Enter-Taste.
Die Belege werden Ihnen angezeigt
Wählen Sie die gewünschte(n) Abholung(n)/Botenlieferung(en) in der Trefferliste aus.
Sind mehrere Abholungen betroffen, können Sie auch mehrere zugleich markieren.
Empfehlung: Bereinigen Sie nicht mehr als 3-4 Abholungen auf einmal.
Drücken Sie Abholung bereinigen-F4.
Die markierte(n) Abholung(en) werden nun aus dem System entfernt. Dabei werden die Nachliefermengen auf Null gesetzt, ggf. gewährte Rabatte angepasst bzw. entfernt, etc.
Sie erhalten einen Hinweis, wenn das Bereinigen erfolgreich durchgeführt wurde.
Sie gelangen zurück ins Fenster Offene Posten. Drücken Sie abschließend Esc - Abbrechen, um das Fenster wieder zu schließen.
Wie Sie mit offenen Zahlungen beim Bereinigen einer Abholung oder mit bereits eingegangenen Zahlungen beim Bereinigen einer Abholung umgehen, können Sie in der Online-Hilfe nachlesen.
Ein 8-stelliger Warengruppenschlüssel klassifiziert die Apothekenware nach A-Sortiment und B-Sortiment UND ATC-Code (WHO).
Falls Sie in einem Verkauf eine solche Doppelmedikation bzgl. bereits vorhandener Medikationen für einen im Medikationsmanagment betreuten Kunden erfassen oder falls Sie diese im Medikationsmanagement einbuchen wollen, dann werden Sie auf die Doppelmedikation mit Aufblenden des Fensters Mögliche Doppelmedikation hingewiesen und können entsprechend darauf reagieren.
Wie Sie Doppelmedikationen bearbeiten können, lesen in der IXOS Online-Hilfe unter Doppelmedikationen bearbeiten.
Mit dem Modul Kostenvoranschlag haben Sie Möglichkeit sowohl Kostenvoranschläge zur Einreichung beim Kostenträger des Patienten als auch Angebote für Kunden oder Ärzte zu erstellen.
Kostenvoranschläge und Angebote sind immer einem Kontakt (Kunde, Arzt oder Laufkunde) zugeordnet.
Standardmäßig sind die Dokumente mit einer Gültigkeit von 30 Tagen ab Erstellung versehen.
Dies wird auch auf dem Ausdruck ausgewiesen.
Nach der Genehmigung durch den Kostenträger bzw. nach der Zustimmung des Kunden bzw. Arztes haben Sie Möglichkeit die erfassten Artikel direkt in den Verkauf zu übernehmen.
Im Kostenvoranschlag werden die Preise ausgewiesen, die für den Kostenträger relevant sind (Abrechnungspreise).
Im Angebot werden die Preise verwendet, die für den Kunden relevant sind, z.B. Nettokunden werden berücksichtigt.
Beim Erfassen der Artikel wird die Funktionalität der Fakturakasse verwendet.
Beachten Sie deshalb, dass die Preise aus dem Modul Preise und Kalkulation nur für Verwendungsbereiche mit dem Kontext Faktura angewendet werden.
Sie finden das Modul Kostenvoranschlag auf dem IXOS-Desktop und in der IXOS-Menüleiste im Menü Verkauf.
Wie Sie nun Kostenvoranschläge oder Angebote anlegen, erstellen, bearbeiten, kopieren, stornieren, drucken oder löschen, bzw. Dokumente weiterverarbeiten und auch Informationen zu Dokumenten hinterlegen und Dokumententypen priorisieren, anlegen, bearbeiten können, lesen Sie bitte in der IXOS-Onlinehilfe nach.
Um Sie als Apotheke vor möglichen Retaxationen abzusichern, ist die Prüfung der Abgabefrist so angepasst, dass der kürzeste Zeitraum (28 Tage) ab Ausstellungstag angenommen wird.
Diese Prüfung läuft sowohl im Fenster ‚Rezeptdaten prüfen', als auch im Rezeptscan-Fenster selbst im Feld ‚Abgabedatum' und im Rezeptmanagement in der Rezeptkontrolle ab und wird entweder mit grünem oder rotem Status hinterlegt.
Damit Sie den Termin für das Bedrucken der Selbsterklärung nicht verpassen, können Sie aus der Auswertung Selbsterklärung für Notdienstfonds mit der Funktion Aufgabenserie anlegen - F10 eine Aufgabenserie in Notes anlegen.
Falls Sie noch keine Aufgabenserie zum Ausdruck der Selbsterklärung angelegt haben und die Funktion Drucken - F9 wählen, bekommen Sie mit einer Hinweismeldung das Erstellen einer Aufgabenserie angeboten.
Sie werden dann immer rechtzeitig an die Erstellung und Bedruckung der Selbsterklärung für den Notdienstfonds erinnert und können den Ausdruck des Sonderbelegs direkt veranlassen.
Wichtig: Wenn Sie in Ihrer Apotheke das Berechtigungskonzept zum Schutz bestimmter Funktionen umgesetzt haben, dann können Sie diese Funktion nur nutzen, wenn der Arbeitsplatz oder Sie als Benutzer die Berechtigung 'Auswertungen: "Notdienstfonds Selbsterklärung" durchführen' oder die Rolle 'Leiter' haben.
Alternativ können Sie sich die Serienaufgabe auch direkt im Modul Notes anlegen.
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie in der IXOS Online-Hilfe.
Die wichtigsten Informationen zum Thema und die Liste der Hersteller, die die elektronische Übermittlung des Antrags auf Lagerwertverlustausgleich unterstützen, finden Sie in der IXOS Onlinehilfe unter dem Suchbegriff Lagerwertverlust.
Starten Sie im Menü Verkauf das Modul Faktura und wählen den Reiter Rechnungen/Kredite.
Über Neu - F3 legen Sie eine neue Rechnung an.
Geben Sie den Kundennamen und ggf. den Zeitraum des Auftrags ein.
Ggf. können Sie weitere Filterkriterien anwählen.
Sie bestätigen die Angaben mit OK - F12.
Im Fenster Auswahl Aufträge können Sie einzelne Aufträge ausschließen. Wieder bestätigen Sie die Angaben mit OK - F12.
Sie gelangen in das Fenster Rechnungs-Total und können hier Zahlungsbedingungen, wie z.B. Rabatte hinterlegen.
Mit Erstellen - F12 schließen Sie den Vorgang ab und erstellen die Rechnung.
Bei einer lagerneutralen Lieferung wird in kundenbezogenen Verkaufsvorgängen nicht auf Lagerbestände zurückgegriffen, sondern über eine gesonderte Bestellung direkt beliefert.
So können Sie Ihre Offizinkunden aus dem kompletten Lagerbestand versorgen, ohne dass z. B. für eine Heimbelieferungen der Bestand reserviert wird.
Die genauen Beschreibungen zu den grundlegenden Einstellungen, den Abläufen in den Verkaufsvorgängen, dem Ausnahmefall ‚Umgehen der lagerneutralen Lieferung' und dem Spezialfall ‚Lagerneutrale Umlagerung an Filialapotheke' können Sie in der IXOS-Onlinehilfe unter dem Suchbegriff Lagerneutrale Lieferung nachlesen.
Wenn Sie über die Lizenz Reports Profi verfügen, haben Sie die Möglichkeit, sich eine Liste über Lagerartikel mit einer Lagertemperatur von max. 20-25°C zu erstellen.
Somit können Sie in der heißen Jahreszeit temperaturempfindliche Arzneimittel schneller separieren und entsprechend lagern.
Öffnen Sie dazu das Modul Reports und wählen die Ergebniskategorie Artikel.
Über die Funktion Neue Abfrage können Sie nach der Max. Lagertemperatur suchen. Das Feld ist unter Lagerung/Vertriebswege aufgeführt.
Markieren Sie das Feld und ziehen es mit gehaltener linker Maustaste in den Definitionsbereich der Bedingungen. In dem sich öffnenden Fenster geben Sie den gewünschten Temperaturbereich ein.
Nach Bestätigung dieser Eingabe wird die Liste generiert und kann ausgedruckt werden.
Über Büro gelangen Sie in das Modul Dokumentationsverwaltung. Hier wählen Sie den Navigationseintrag Ausgangsprodukte.
Im Fenster Ausgangsprodukte klicken Sie die Funktion Neu - F3 an und wählen im AuswahlfensterArtikelsuche über die Eingabe im Feld Artikelbezeichnung den gewünschten Artikel aus.
Es öffnet sich das Fenster Monografie auswählen. Hier werden Ihnen entsprechende Monografien vorgeschlagen.
Sie können eine Monografie übernehmen oder sich mit Neu - F3 eine eigene Monografie für interne Prüfungen anlegen.
In diesem Fall öffnet sich das Fenster Monografie. Sie können hier die notwendigen ‚Produktdaten' und Daten zur ‚Prüfung auf Identität' eingeben.
Möchten Sie diese Monografie sofort als Vorlage für ein neues Prüfprotokoll übernehmen, wählen Sie die Funktion Übernehmen - F12.
Nun können Sie, wie gewohnt, Prüfprotokolldetails bearbeiten.
Wenn Sie einen Kunden haben, der niemals bar bezahlt, so können Sie zur Vereinfachung und Fehlervermeidung bei diesem Kunden nach Total-Abschluss eines Verkaufes automatisch die Zahlungsart Faktura voreinstellen.
Sie rufen sich über Sortiment oder Beratung das Modul Kontakte auf und suchen Ihren gewünschten Kunden.
In der Menüleiste wählen Sie Spezifische Daten an und legen unter den Allgemeinen Daten als bevorzugte Zahlungsart Faktura fest.
Mit Speichern - F1 schließen sie die Änderung ab.
Um wichtige Informationen zu einem Kunden präsent zu haben, können Sie sich einen Meldungstext an der Kasse aufblenden lassen.
Wie Sie dabei vorgehen, zeigen wir Ihnen in unserem Tipps&Tricks–Artikel.
Sie möchten bestimmte Rechnungen noch einmal ausdrucken. Sie rufen die Rechnungsverwaltung in der Faktura auf.
Anhand der Selektionskriterien suchen Sie sich die nachzudruckenden Rechnungen heraus.
Wenn die Rechnungen angezeigt werden, können Sie die entsprechenden mit Markierung-F8 kennzeichnen oder alternativ manuell ein Häkchen setzten.
Mit Drucken-F9 starten Sie den Druckvorgang.
Jeglicher Zugriff kann grundsätzlich per Berechtigungsmanagementkonzept ausschließlich durch einen sehr kleinen und somit stark eingeschränkten Expertenkreis aus dem Support und der Produktentwicklung erfolgen.
Ein Zugriff ist zusätzlich technisch nur von einem von PHARMATECHNIK im Rahmen der Domänen-Verwaltung eigenen Arbeitsplatzrechner innerhalb des Unternehmens möglich, was zusätzlich einen unberechtigten Zugriff von externer Seite vom Konzept her grundsätzlich ausschließt und durch die internen technischen Sicherheitsmaßnahmen überwacht und potenziellen Angreifern eine entsprechende große Hürde bietet.
Grundsätzlich gilt aber, dass hinsichtlich des Datenschutzes nur ein ganzheitliches, aber auch praxistaugliches Konzept greift.
Dazu gehört auch die Mitwirkung unter der Verantwortung des Kunden wie z.B. die Verwendung eigener Passwörter sowie auch eine regelmäßige Datensicherung.
Bei akkreditierten Schulungen erhalten Sie ein Zertifikat mit den entsprechenden Fortbildungspunkten.
Wie Sie kundenbezogene Interaktionen dokumentieren können, erfahren sie in unserem Tipps&Tricks - Artikel.
Klicken Sie hier und informieren sich.
Rufen Sie sich die entsprechende Einrichtung auf und klicken Sie die gewünschte Sektion an.
Wählen Sie in der 2. Menüzeile Medikationen aus.
Es werden alle Medikationen der Patienten dieser Sektion aufgelistet.
Klicken Sie in der 3. Menüzeile auf Medikationsblatt. In der nachfolgend angezeigten Eingabemaske können Sie den Zeitraum für die aufzuführenden Medikationen vorgeben. (Wird kein Zeitraum vorgegeben, werden alle aktiven Medikationen und zukünftig beginnenden Medikationen für das Medikationsblatt berücksichtigt.)
Klicken Sie dann auf Drucken. Die Medikationsblätter werden erstellt.
Sie können nun alle erstellten Medikationsblätter als Datei speichern oder ausdrucken.
Wenn Sie im Verkauf den Reiter Rezept gewählt haben, öffnet sich das Statusfenster.Hier wählen Sie Rezept AutIdem-F9. Damit haben Sie alle Artikel des Rezeptes als 'aut idem' gekennzeichnet.
Wenn Sie nur einzelne Artikel kennzeichnen möchten, müssen Sie im Statusfenster nach Auswahl des Status 1 oder 0 mit OK-F12 bestätigen.
Nach der Kostenträgerabfrage geben Sie den gewünschten Artikel ein. In der Taxauswahl wählen Sie Rezept-AutIdem-Strg+F1. Damit haben Sie nur diesen Artikel als 'aut idem' gekennzeichnet.
Rufen Sie sich den entsprechenden Patienten auf.
Klicken Sie in der 2. Menüzeile auf Beipackzettel. Es wird Ihnen eine Auswahl der Artikel angezeigt, die in den aktiven Medikationen des Patienten enthalten sind.
Klicken Sie nun auf Drucken. Es wird ein PDF-Dokument erstellt, welches Sie als Datei speichern oder ausdrucken können.
Im Arbeitsbereich Büro wählen Sie das Programm Faktura aus.
Hier suchen Sie über Suchen/Bearbeiten den gewünschten Lieferschein und unterlegen diesen.
Mit der Tastenkombination STRG+F7 stornieren Sie den ausgewählten Beleg.
Mit F1 speichern Sie den Vorgang ab.
Es wird eine Gutschrift erstellt.
Lieferschein und Gutschrift sind automatisch geschlossen, da sie sich aufheben.
In den Wirkstoffdossiers derABDA-Datenbank bekommen Sie pharmakologisches Lehrbuchwissen in digitaler Form unabhängig von den Fertigarzneimittelinformationen angeboten.
Wie Sie mit den Wirkstoffdossiers arbeiten, können Sie in unserem Tipps & Tricks-Artikel lesen.
Sie öffnen die Adressverwaltung und starten die Erweiterte Suche über Deaktive Kunden-Strg+F2.
Sie setzen in der Adresskartei-Deaktive Kunden bei dem entsprechenden Kunden ein Häkchen.
Anschließend unterlegen Sie den gelöschten Kunden und reaktivieren ihn mit Reaktivieren-F10.
In Blimus können Sie auch Dauermedikationen anlegen, die nicht verblistert werden.
In den vererbbaren Daten können Sie hinterlegen, ob für diese Medikationen auch die Bestände berechnet werden.
Sie können auch Bedarfsmedikationen in Blimus anlegen. Für diese Medikationen werden keine Bestände berechnet.
Wenn ein neues Blimus-Update bereitsteht, wird Ihnen dies im Feld Blimus-Update-Check angezeigt.
Sie finden es auf der Blimus-Startseite und in den Blimus-Einstellungen.
Das Update kann von Ihnen selber installiert werden.
Das Programm leitet Sie durch die Updateinstallation.
Bitte überprüfen Sie die Spannungsversorgung und kontrollieren Sie, ob die zugehörige Steckerleiste angeschaltet ist.
Melden Sie sich mit Ihren aktuellen Zugangsdaten in Blimus an.
Klicken Sie anschließend oben in der hellgrauen Zeile auf Passwort ändern.
Es öffnet sich eine Eingabemaske, in der Sie in das Feld Altes Passwort das bisherige Passwort eingeben.
Im Feld Neues Passwort können Sie Ihr neues Passwort definieren und dieses unter Beachtung der Groß- und Kleinschreibung im Feld Neues Passwort Kontrolleingabe wiederholen.
Es wird eine Passwortstärke von Blimus ermittelt.
Die Passwortstärke steigt, wenn Buchstaben und Ziffern kombiniert werden, aber auch je mehr Zeichen verwendet werden.
Klicken Sie auf Passwort ändern. Das neu vergebene Passwort ist nun aktiv.
Die M2-Nummer ist eine 10-stellige Nummer, die einem Fertigarzneimittel dauerhaft zugeordnet ist. Unter dieser Nummer werden alle Packungsgrößen eines Arzneimittels mit gleichem Wirkstoff, gleicher Wirkstärke und Hersteller, also mehrere PZN, zusammengefasst.
PHARMATECHNIK wird im Falle einer Betriebsstörung im Warenwirtschaftssystem Ihrer Apotheke alles Erdenkliche unternehmen, um während der vereinbarten Servicezeiten die Störung innerhalb von 4 Stunden zu beseitigen.
Dies kann durch eine unmittelbare Lösungsbehebung oder durch eine Umgehungslösung realisiert werden.
Diese Maßnahmen werden in Abstimmung mit Ihnen mittels Fernwartung, bzw. einem Serviceeinsatz vor Ort
in Ihrer Apotheke durchgeführt.
Supporthotline (Technik und Anwendungsfragen, Fernwartung)
Montags bis Freitags 07:30 - 20:00 Uhr
Samstags 08:00 - 14:00 Uhr
Technischer Notdienst (telefonisch/Notfall-Fernwartung)
Samstags 14:00 - 20:00 Uhr
Sonntags und an bundesweit einheitlichen Feiertagen 08:00 - 20:00 Uhr
Termine vor Ort (Projektbesprechungen, Installation, Schulung, Serviceeinsatz)
Innerhalb der Kernzeiten montags bis freitags 08:00 - 18:00 Uhr, bzw. nach individueller Absprache
Sie sind als steuerpflichtige/r Apothekerin/Apotheker in der Funktion als Apothekenleiter/in verpflichtet, die Daten des verwendeten Warenwirtschaftssystems zu sichern.
Dies ergibt sich u.a. aus den gesetzlichen Vorschriften über eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare und revisionssichere Buchführung (HGB).
Jeder Geschäftsvorfall vom ersten Verkauf am Morgen bis zum Kassenabschluss verändert die Daten an diversen Stellen Ihrer Warenwirtschaft. Nur mit Hilfe einer aktuellen Datensicherung auf einem externen Datenträger kann der Datenstand im Fall des Falles wieder rekonstruiert, der Datenverlust minimiert oder sogar ganz vermieden werden. Sichern Sie das Ergebnis Ihrer Arbeit daher durch regelmäßige Datensicherung ab. Dies gilt insbesondere bei einer POS-Warenwirtschaft.
Beachten Sie die folgenden Vorgaben:
Stellen Sie durch eine eindeutige Beschriftung aller Sicherungsmedien sicher, dass eine Zuordnung auch zu einem späteren Zeitpunkt zweifelsfrei möglich ist!
Idealerweise wird die Datensicherung nach Dienstschluss am Abend - also nach dem Erstellen des Kassenabschlusses, wenn alle Arbeitsplätze abgemeldet sind und sich das System im Single-User-Modus befindet - erstellt. Dadurch ist sichergestellt, dass während des Sicherungsvorgangs keine Daten durch andere Nutzer verändert werden und ein eindeutiger Datenstand gespeichert wird. Sollten einmal nicht alle Arbeitsplätze abgemeldet sein - z.B. bei einer Datensicherung, während der Mittagspause - geben Sie Ihren Mitarbeitern Bescheid, dass in den nächsten Minuten wegen der Datensicherung keine Daten verändert werden dürfen. Das heißt z.B. keine Verkäufe, keine Bestellungen, etc. durchführen.
Eine Datenänderung während des Sicherungsvorgangs - z.B. durch einen Verkauf - führt automatisch zu der Warnmeldung: „Datensicherung nicht korrekt durchgeführt“.
Grund: Die Daten auf dem Sicherungsmedium unterscheiden sich von denen auf dem Rechner.
Die Warenwirtschaft unterstützt zur Erstellung von Datensicherungen folgende Medien:
Wichtig: Bitte verwenden Sie für die Datensicherung auf USB-Stick nur den, von Pharmatechnik beziehbaren USB-Stick. Der erzeugte USB-Sicherungs-Stick enthält ein verschlüsseltes Dateisystem und kann mit herkömmlichen Computersystemen nicht gelesen werden.
Die erzeugten Datensicherungen sollten nicht in der Nähe von magnetischen Feldern lagern, wie sie z.B. in jedem Elektrogerät und Telefon vorhanden sind. Lagern Sie die Bänder und USB-Sicks an einem einbruchsichern Ort, z.B. im Tresor.
Vermerken Sie Datum und Uhrzeit der letzten Sicherung.
Als betroffener Dateninhaber steht Ihnen eine schriftliche Auskunft über die bei uns von Ihnen gespeicherten Daten zu.
Sie können diese Auskunft per Fax, E-Mail, mündlich oder telefonisch anfordern.
Unsere Systemingenieure beraten Sie gerne und geben Ihnen im Bedarfsfall eine Empfehlung für ein renommiertes Elektro- und Netzwerkunternehmen in Ihrer Nähe.
Für tiefergehende Themen in der EDV-Systemumgebung und der Gebäude-Stromversorgung arbeitet PHARMATECHNIK mit bundesweit verfügbaren neutralen Gutachtern zusammen.
Sprechen Sie uns einfach darauf an. Bitte wenden Sie sich dazu an den PHARMATECHNIK Support.
Neben den Kernleistungen wie der Projektierung, Installation, Datenübernahme und Schulung für die Nutzung eines PHARMATECHNIK-Warenwirtschaftssystems in Ihrer Apotheke, sowie der inkludierten Software- und Datenpflege, unterstützt PHARMATECHNIK alle Apothekenkunden mit folgenden Service- und Supportleistungen in Ihrem Tagesgeschäft:
Supporthotline (Technik und Anwendungsfragen, Fernwartung)
Montags bis Freitags 07:30 - 20:00 Uhr
Samstags 08:00 - 14:00 Uhr
Technischer Notdienst (telefonisch/Notfall-Fernwartung)
Samstags 14:00 - 20:00 Uhr
Sonntags und an bundesweit einheitlichen Feiertagen 08:00 - 20:00 Uhr
Termine vor Ort (Projektbesprechungen, Installation, Schulung, Service vor Ort
Innerhalb der Kernzeiten montags bis freitags 08:00 - 18:00 Uhr, bzw. nach individueller Absprache
Kontakt zum PHARMATECHNIK Service & Support (für alle vorgenannten Themen, zu allen genannten Zeiten)
Tel.: +49 8151/5509 -295
Fax: +49 8151/5509 -296
Hier können Sie sich das XT-Supportformular aufrufen.
Verbrauchsmaterialien können Sie einfach und bequem im PHARMATECHNIK Webshop bestellen.
Zu Seminaren und Schulungen können Sie sich hier informieren.
Die Gesamtübersicht über alle angebotenen Supportkanäle finden Sie hier.