Als Apotheker sind Sie für die einwandfreie Qualität der in Ihrer Apotheke verwendeten Rezeptur-Ausgangsstoffe verantwortlich, und auch wenn üblicherweise zertifizierte Ware eingekauft wird, entlässt ihn die Apothekenbetriebsordnung nicht aus der Verantwortung, sondern schreibt in § 11 folgendes vor:
[Auszug aus der Apothekenbetriebsordnung § 11]
Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung - ApBetrO) § 11 Ausgangsstoffe
1. Zur Herstellung von Arzneimitteln dürfen nur Ausgangsstoffe verwendet werden, deren ordnungsgemäße Qualität festgestellt ist. Auf die Prüfung der Ausgangsstoffe finden die Vorschriften des § 6 Absatz 1 und 3 entsprechende Anwendung.
2. Werden Ausgangsstoffe bezogen, deren Qualität durch ein Prüfzertifikat nach § 6 Abs. 3 nachgewiesen ist, ist in der Apotheke mindestens die Identität festzustellen. Das Prüfzertifikat soll auch Auskunft über die GMP-konforme Herstellung des Ausgangsstoffs geben, soweit es sich um einen Wirkstoff handelt. Die Verantwortung des Apothekenleiters für die ordnungsgemäße Qualität der Ausgangsstoffe bleibt unberührt. Über die in der Apotheke durchgeführten Prüfungen sind Aufzeichnungen mit Namenszeichen des prüfenden oder die Prüfung beaufsichtigenden Apothekers zu machen.
3. Werden Arzneimittel, die keine Fertigarzneimittel sind, zur Herstellung anderer Arzneimittel bezogen, gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
Das kostenpflichtige Modul IXOS Prüfprotokolle Dokumentation unterstützt Sie durch die automatische Übernahme von potenziellen Prüfkandidaten aus dem Wareneingang, das bequeme Erstellen, Einsehen, Ändern und Drucken der Prüfprotokolle, sowie durch die umfangreichen, im System hinterlegten Monographien. Sie können also Ausgangsstoffprüfungen durchführen und auch für Ausgangsprodukte mit ungewöhnlichen Bezeichnungen die passende Monographie finden. Das System liefert Vorschläge, wie Sie welche Inhaltsstoffe prüfen sollten. Nach nur wenigen Eingaben druckt Ihnen das System ein Prüfprotokoll, das Sie nur noch unterschreiben müssen, um damit die Dokumentationspflicht zu erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass nur das ausgedruckte und unterschriebene Prüfprotokoll für die Erfüllung der Dokumentationspflicht relevant ist. Bei nachträglichen Änderungen am Prüfprotokoll in IXOS, muss das Dokument daher stets neu ausgedruckt und unterschrieben werden.