Wichtige Informationen zum E-Rezept
Das E-Rezept ist seit dem 01. Januar 2024 Pflicht für alle Apotheken.
Mit unserem E-Rezept Führerschein sind sie darauf bestens vorbereitet.
Sollten Sie weiterführende Fragen betreffend dem E-Rezept haben, finden Sie hier eine Liste mit allen relevanten Antworten.
Werden Sie mit IXOS E-Rezept ready!
Seit Juli 2023 ist die neue Abruffunktion von E-Rezepten via eGK in der Apotheke verfügbar. Mit der innovativen Warenwirtschaft IXOS sind Sie in der Lage E-Rezepte zu empfangen, zu bearbeiten und an alle Apotheken-Rechenzentren, wie z.B. unser Digitales Rezept Zentrum (DRZ), am Markt digital zur Abrechnung zu übertragen. Neben der App "Meine Apotheke" und dem Papierausdruck existiert dann ein dritter, digitaler und einfacher Weg zum Einlösen des E-Rezepts in Ihrer Apotheke.
eGK: Mit allen zugelassenen Kartenlesegeräten
Bislang funktioniert das E-Rezept-Verfahren noch über einen Medienbruch: Die Arztpraxen drucken einen QR-Code beziehungsweise das Rezept auf Papier aus oder Patienten verwenden eine Gesundheits-App.
Nutzen Sie ab sofort die weitestgehend barrierefreie Einlösung der E-Rezepte mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK), die, wie die bisherige Gesundheitskarte, eingelesen wird – jetzt aber mit moderneren Kartenlesegeräten.
Falsche Arzneimittel bei E-Rezepten? Nicht mit PHARMATECHNIK
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass es mit E-Rezepten die via IXOS von PHARMATECHNIK übermittelt werden und wurden, es nicht zu falschen Bestellungen bzw. Lieferungen gekommen ist, noch kommen wird. Sie genießen mit PHARMATECHNIK den gewohnt zuverlässigen und sorgenfreien Service, auch beim E-Rezept.