E-Rechnung 2025
Wichtige Informationen

Entdecken Sie die Zukunft der Rechnungsstellung mit der elektronischen Rechnung in IXOS.

Erfahren Sie hier mehr über die E-Rechnung.


E-Rechnung in der Apotheke: Einführung ab 2025

Die Einführung der E-Rechnung für Apotheken steht bevor und bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich. Diese Umstellung erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und technische Anpassungen seitens der Apotheken. Die offizielle Umstellung auf E-Rechnungen beginnt schrittweise ab dem 1. Januar 2025.

Es gelten jedoch folgende allgemeine Übergangsregelungen:

  • Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen Apotheken weiterhin wie bisher abrechnen
  • Bei einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro im Jahr 2026 verlängert sich die Frist bis Ende 2027
  • Ab 1. Januar 2028 müssen dann alle Apotheken, unabhängig vom Umsatz, E-Rechnungen versenden.

Rechnungen an Privatpersonen und Unternehmen im Ausland sind von der E-Rechnungspflicht nicht betroffen.

Gesetzliche Regelung:
In Deutschland wird die Ausstellung von E-Rechnungen durch verschiedene gesetzliche Regelungen bestimmt, insbesondere durch das Wachstumschancengesetz und die Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU. Mit dem Wachstumschancengesetz wird ab dem 1. Januar 2025 die Digitalisierung weiter vorangetrieben. Das heißt, die E-Rechnung wird für inländische B2B-Rechnungen, nach einer Übergangsfrist, bis spätestens 1. Januar 2028 zur Pflicht. Geplant ist zudem auch die Einführung eines Meldesystems, zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs.


Was wird gefordert?

Eine E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung gemäß der Norm EN 16931. Sie wird in einem strukturiertem Datensatz erstellt, übermittelt und empfangen, und kann automatisch und elektronisch weiterverarbeitet werden (z.B. ZUGFeRD).

E-Rechnungen berechtigen zum Vorsteuerabzug, wenn sie elektronisch übermittelt wurden, solange durch innerbetriebliche Kontrollverfahren ein verlässlicher Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung hergestellt werden kann.

Elektronische Handels- oder Geschäftsbriefe und Buchungsbelege müssen gemäß GoBD 10 Jahre in dem Format aufbewahrt werden, in dem Sie empfangen werden. Das heißt, elektronische Rechnungen sind originär elektronisch aufzubewahren. Wird die elektronische Rechnung per E-Mail übersandt, so ist die E-Mail selbst als reines Transportmittel der Rechnung (= Briefumschlag der elektronischen Rechnung) grundsätzlich nicht aufzubewahren, es sei denn, die E-Mail enthält der Rechnung zugehörige, aufbewahrungspflichtige Informationen.

E-Rechnung in IXOS
Was kann IXOS?

Über die IXOS-Faktura erstellte Rechnungen sind auch heute schon im ZUGFeRD 2.2 Format und entsprechen somit bereits den Anforderungen an das E-Rechnungsformat.

Für den Rechnungseingang von E-Rechnungen genügt es, wenn die Apotheke ihren Lieferanten ein reguläres E-Mail-Postfach anbietet. Für IXOS-Ausgangsrechnungen bietet IXOS an, die ZUGFeRD-Rechnungen direkt aus IXOS heraus per E-Mail zu versenden.

Die Archivierung muss zwingend auf einem digitalen Medium erfolgen. Für die GoBD-konforme Archivierung empfiehlt sich IXOS ORBIZ als DMS in Kombination mit IXOS.

Gut zu wissen
Weitere Informationen im Überblick


Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungstellung gilt ab 1.1.2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen vorgesehen. Bis einschließlich 2026 obliegt es der Apotheke zu entscheiden, ob sie eine in IXOS erstellte Rechnung als formale E-Rechnung behandelt oder als einfache Papier-oder PDF-Rechnung. Während der gesetzlich festgelegten Übergangszeit vom 01.01.2025-31.12.2026 ist beides möglich. Ab 2027 müssen Apotheken an ihre B2B-Partner dann verpflichtend EN 16931-konforme E-Rechnungen erstellen, wenn der Vorjahresumsatz über 800.000 Euro liegt (ab dann kann die Vorsteuer nur noch für E-Rechnung geltend gemacht werden). Ab 1.1.2028 ist denn die E-Rechnung für alle zwingend, unabhängig vom Umsatz.

Die wichtigsten Rechnungsformate sind ZUGFeRD ab Version 2.1.1, und XRechnung.
Wobei in Deutschland heute E-Rechnungen vor allem im ZUGFeRD Format erstellt werden.

Das Abheften eines E-Rechnungsausdruck ist keine zulässige Archivierungsform. E-Rechnungen müssen zwingend digital im Original in einem Dokumentenmanagementsystem (DMS) z.B. ORBIZ oder auf einem Datenträger archiviert werden.

E-Rechnungen können auf jedem digitalen Datenträger archiviert werden, der eine Aufbewahrung von 10 Jahren ermöglicht.

Immer. Sobald eine E-Rechnung gestellt oder erhalten wird, muss diese 10 Jahre archiviert werden. Dazu ist ein DMS zu empfehlen, welches die gesetzlichen Vorgaben zur Langzeitarchivierung erfüllt.

IXOS ORBIZ ist hier das perfekt in IXOS integrierte Werkzeug. Neben Papierrechnungen kann IXOS ORBIZ E-Rechnungen im ZUGFeRD Format gesetzeskonform archivieren.

Speichern Sie die E-Rechnung aus Ihrem E-Mail-Programm auf der Festplatte und importieren Sie die Datei anschließend mit der IXOS ORBIZ-Importfunktion.

Ausschließlich über digitale Transportwege. Hierfür reicht bereits der Versand per E-Mail.

In IXOS können bereits heute die Formate ZUGFeRD 2.2 erstellt werden.

Digitale Dokumentenverwaltung
IXOS ORBIZ


Schluss mit Aktenbergen und ineffizienter Bürokratie!
IXOS ORBIZ ist Ihr intelligenter Dokumentenmanagement-Assistent, der Ihre Arbeitsabläufe digitalisiert und vereinfacht. Mit innovativen Funktionen wie OCR-Scan, integrierter Volltextsuche und KI-gestützter Ablage sparen Sie wertvolle Zeit und Ressourcen.

Entdecken Sie hier weitere Informationen zum Archivierungssystem IXOS ORBIZ und laden Sie einen interessanten Ratgeber zum Thema herunter.
 

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