IXOS Couponing
Haben Sie sich schon gefragt, wie Sie mit ihrer Apotheke einfach Kunden gewinnen können, die gerne immer wieder kommen?
Verbraucher in Deutschland lieben Coupons und Rabatte.
Deshalb gibt es schon seit langer Zeit Coupons als Absatzförderung in allen Bereichen des Handels. Dies ist für beide Seiten von Vorteil:
der Kunde kann Markenartikel mit einem Preisnachlass beziehen und der Händler erhöht Kundenfrequenz und Absatz.
Die Verteilung der Coupons kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, klassisch über Print-Medien und digital über einen Couponing-Anbieter.
Welche Arten von Couponing gibt es bei IXOS?
Das können Sie mit unserem Modul Anbieter-Couponing
Einlösung von Coupons der Industrie auf eine moderne Art und Weise an den IXOS – Kassen.
Kein sammeln und einsenden von Papier-Schnipseln mehr nötig.
Voll digital integriert in die IXOS-Kassen-Prozesse.
Nachlass auf den Verkaufspreis wird vom Anbieter an die Apotheke erstattet.
Coupon-Erstellung und -Verteilung erfolgt über Coupon-Clearing-Provider (CCP).
CCP entscheidet in Echtzeit, ob Coupon gültig ist.
Modul bestellen
Einlösen und auswerten von Coupons
Was ist Anbieter-Couponing?
FAQ - häufig gestellte Fragen zum Anbieter-Couponing
Unter dem Begriff Anbieter-Couponing versteht man Coupons der Industrie/Hersteller, die in Apotheken eingelöst werden können. Die Preisnachlässe der Coupons werden durch den Coupon-Aussteller getragen und mindern nicht den Rohertrag in der Apotheke. Damit die Apotheke diese Preisnachlässe erstattet bekommt, ist es nötig, dass die Apotheke mit mindestens einem Coupon-Clearing-Provider (CCP) ein Vertrag geschlossen hat.
Unter dem Begriff Check-out-Couponing versteht man einen Coupon, den der Kunde nach seinem aktuellen Einkauf mit dem Kassenbon für den nächsten Besuch in einer Apotheke bekommt. Dieser Check-out-Coupon darf nicht mit dem aktuellen Einkauf verrechnet werden. Ein Check-out-Coupon ist in allen teilnehmenden Apotheken einlösbar.
Die Anmeldung und Konfiguration zum Anbieter-Couponing erfolgt in zwei Schritten und wird selbstständig von der Apotheke im IXOS vorgenommen.
- Zuerst wird im Firmenstamm/Zusatzmodule die Lizenz für das Anbieter-Couponing freigeschaltet, in dem man die Nutzungsbedingungen der Pharmatechnik akzeptiert.
- Danach wird im Firmenstamm/Externe Dienste das Modul Anbieter-Couponing konfiguriert, in dem man die Nutzungsbedingungen der NGDA anerkennt und die Vertragssituation im Modul einträgt.
Die komplette Anleitung finden Sie in der IXOS Onlinehilfe oder hier im Video.
Ja, es können alle die CCP von der Apotheke konfiguriert werden, die im Modul "Anbieter-Couponing" zur Auswahl stehen und wenn Sie mit diesem Coupon-Clearing-Provider einen Vertrag haben, der keine Exklusivität beinhaltet.
Es ist nicht sinnvoll, mit mehreren CCP einen CoC-zu vereinbaren. Der CoC wird unter den Kassenbon gedruckt und soll den Kunden animieren, beim nächsten Einkauf ein bestimmtes Produkt zu kaufen. Würden jetzt mehrere CCP für das CoC konfiguriert werden, könnte der Kassenbon extrem lang werden. Sollten Sie eigene Check-out-Coupons in Ihrer Apotheke ausgeben, dann werden beide Check-out-Coupons ausgedruckt.
Nur wenn der Coupon-Clearing-Provider auch einen Vertrag mit Pharmatechnik hat, kann er von der Apotheke konfiguriert werden. Wenn also ein bestimmter CCP noch nicht oder nicht mehr auftaucht, dann hat dieser CCP noch keine Vertragsbeziehung mit PHARMATECHNIK.
Zum Thema Datenschutz beim Couponing muss man zum einen zwischen dem technischen und dem organisatorischen Datenschutz unterscheiden. Und beim organisatorischen Datenschutz gibt es die Unterscheidung zwischen dem „Bring-in-Couponing“ und dem „Check-out-Couponing“, wobei es beim Check-out-Couponing hauptsächlich um die Datensparsamkeit geht.
Technischer Datenschutz:
In der Architektur des Anbieter-Couponing wurde mit Absicht ein Trust-Center, die NGDA, zwischen die Apotheken und den jeweiligen CCP geschaltet. Das hat den Vorteil, dass IXOS immer nur mit den Servern der NGDA kommuniziert und niemals direkt mit einem CCP. Zusätzlich gewährleistet die NGDA, dass nur dort registrierte Apotheken an dieser Kommunikation teilnehmen können. Zusätzlich sind alle Datenübertragungen, die im öffentlichen Netz erfolgen, nach Industriestandard verschlüsselt.
Organisatorischer Datenschutz:
In keinem Falle werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Coupons übermittelt. Ob die Coupons selbst personenbezogen sind, kann man den Coupons nicht ansehen.
Bring-in-Couponing:
Es werden nur die Warenkörbe der Verkaufsart „NORMAL“ mit NonRX-Artikel der ABDA-Taxe, die einen Preis größer 0,-€ haben und einen Coupon beinhalten an die Server der NGDA übermittelt. Von der Übertragung ausgeschlossen sind generische PZN (PZN, die keine Produkte sind) oder auch selbst angelegte PZN.
Check-out-Couponing:
- Kann nur mit einem CCP erfolgen
- Wenn in der Konfiguration der Apotheke das Check-out-Couponing aktiviert wurde, dann werden die Warenkörbe der Verkaufsart „NORMAL“ mit NonRX-Artikel der ABDA-Taxe, die einen Preis größer 0,-€ haben, zur Prüfung, ob ein Check-out-Coupon vorliegt, an die Server der NGDA gesendet. Bei der NGDA wird dann aufgrund einer PZN-Liste mit Trigger-PZN entschieden, ob dieser Warenkorb an ein CCP weitergeleitet wird, oder ob dieser Warenkorb sofort verworfen (gelöscht) wird. Damit werden nur die Warenkörbe an ein CCP weitergeleitet, die Aussicht haben, dass hierfür ein Check-out-Coupon vorliegen kann.
Wenn Sie bei einem Coupon-Clearing-Provider (CCP) einen Coupon einlösen wollen und haben noch keinen Vertrag mit diesem CCP, dann meldet dieser zurück, dass Sie bei Ihm unbekannt sind.
Sie müssen sich dann auf dem jeweiligen Portal (hier für KYTE-TEC, hier für ACARDO und hier für SAVI [ehem. Valassis]) des entsprechenden CCP mit Ihrer N-Ident-Nr. anmelden und registrieren. Ihre N-Ident-Nr. finden Sie in IXOS im Firmenstamm/SecurPharm im Feld Benutzername. Sie beginnt immer mit apo.... und dann kommen 7 Ziffern.
Nein, das ist vom Hersteller (Industrie) absichtlich nicht gewollt. Der Coupon-Aussteller will, dass der Kunde in die Apotheke kommt und dort einen Coupon einlöst. Eine Anbieter-Coupon-Einlösung über eine Bestellung, bei der ein Kunde nicht in die Apotheke kommt, ist absichtlich ausgeschlossen.