Die neue elektronische Patientenakte
ePA für Apotheken

Mit der ePA bieten Sie Ihren Kunden einen umfassenden und individualisierten Service.

Mit der ePA Ihren Kunden noch näher sein

In der elektronischen Patientenakte (ePA) werden die relevanten, medizinischen Daten von Patientinnen und Patienten sicher gespeichert und sie ist via Telematikinfrastruktur (TI) auch in der Apotheke verfügbar. Die ePA schafft somit eine vernetzte Gesundheitsversorgung und ermöglicht Ärzten und Apothekern den Zugriff auf die hinterlegten Patienteninformationen (Medikation, eArztbrief, Notfalldaten usw.) zur optimierten Versorgung.


Vorstellung der Lösung zusammen mit der GEMATIK

Die ePA in IXOS
Wie funktioniert die ePA in IXOS?


Zu Beginn steht die vollständig integrierte elektronische Medikationsliste (eML) zu Verfügung. Hierbei gibt es verschiedene Unterstützungen wie die Sortiermöglichkeit, eine umfangreiche Filterung, sowie die Verknüpfung zu Verkaufs- und Rezeptdaten, der ABDA-Daten und der KIM-Kommunikation.

Die neue ePA
Das steckt drin


Medikationsliste

Es wird sichtbar, welche Medikamente in anderen Einrichtungen verschrieben wurden und ob der Patient das Medikament eingelöst hat. Ebenso wird angezeigt ob das Medikament substituiert wurde. Zusätzlich wird mit der automatischen Übertragung der ausgestellten und eingelösten E-Rezepte die Medikationsliste mit wichtigen Informationen zum Patienten angereichert.


Medikationsplan

Es wird die Grundlage geschaffen, dass der Medikationsplan institutionsübergreifend gepflegt wird und auch Apotheken mit Einlesen der eGK auf die ePA zugreifen und Einnahmehinweise auf dem eMP ergänzen können.

Der Zeitplan
Wann steht die ePA zu Verfügung?


Die elektronische Patientenakte (ePA) steht seit dem 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten zur Verfügung. An diesem Datum beginnt die Einführung der ePA mit einer Testphase in ausgewählten Modellregionen, darunter Hamburg, Franken und Teile von Nordrhein-Westfalen.

Nach der erfolgreichen Erprobungsphase ist geplant, die ePA ab ca. Mitte Februar 2025 bundesweit verfügbar. Zu diesem Zeitpunkt sollen alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA erhalten, sofern sie nicht aktiv widersprechen (Opt-out-Prinzip).

Es ist wichtig zu beachten, dass:

  1. Die ePA zunächst leer sein wird und sich im Laufe der Zeit mit Daten füllen wird.

  2. Versicherte das Recht haben, der Einrichtung einer ePA zu widersprechen.

  3. Das Bundesgesundheitsministerium erwartet, dass 2025 etwa 80% der gesetzlich Versicherten eine ePA haben werden.

Für Privatversicherte gilt eine andere Regelung: Sie erhalten die ePA nicht automatisch, sondern müssen diese aktiv bei ihrer Versicherung beantragen.

Zum Start ist ab 2025 in IXOS eine Medikationsliste integriert. Die ePA ist mit dem E-Rezept-Fachdienst verknüpft, sodass die Daten automatisch in die Medikationsliste übertragen werden. Die Medikationsliste, als erster Bestandteil des digital gestützten Medikationsmanagements, wird künftig zu einem Medikationsplan (eMP) weiterentwickelt und wird dann ebenfalls in IXOS angeboten.

Hier finden Sie weiter Informationen über den Einführungsplan und Vorteile der ePA: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/

Gut zu wissen – weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte

Die Daten werden in der ePA verschlüsselt abgelegt. Niemand außer der oder dem Versicherten und denjenigen, die von diesen zum Zugriff berechtigt wurden z.B. Ärzte und Apotheken, können die Inhalte lesen. Der Zugriff auf die ePA erfolgt über die Telematikinfrastruktur.

Sie finden offizielle Informationen zur ePA auf den Internetseiten der gematik und des BMG.

Apotheken haben nach dem Stecken der eGK einer bzw. eines Versicherten standardmäßig drei Tage lang Zugriff auf die elektronische Patientenakte.

Einen genauen Ablauf der Einführung, wie auch Informationen Betreffend den Datenschutz, finden Sie übersichtlich dargestellt auf der eigens dafür ins Leben gerufenen ABDA-Seite.

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