Die neue elektronische Patientenakte
ePA für Apotheken

Mit der ePA bieten Sie Ihren Kunden einen umfassenden und individualisierten Service.

Mit der ePA Ihren Kunden noch näher sein

In der elektronischen Patientenakte (ePA) werden die relevanten, medizinischen Daten von Patientinnen und Patienten sicher gespeichert und sie ist via Telematikinfrastruktur (TI) ab 2025 auch in der Apotheke verfügbar. Die ePA schafft somit eine vernetzte Gesundheitsversorgung und ermöglicht Ärzten und Apothekern den Zugriff auf die hinterlegten Patienteninformationen (Medikation, eArztbrief, Notfalldaten usw.) zur optimierten Versorgung.

Die neue ePA
Das steckt drin


Medikationsliste

Es wird sichtbar, welche Medikamente in anderen Einrichtungen verschrieben wurden und ob der Patient das Medikament eingelöst hat. Ebenso wird angezeigt ob das Medikament substituiert wurde. Zusätzlich wird mit der automatischen Übertragung der ausgestellten und eingelösten E-Rezepte die Medikationsliste mit wichtigen Informationen zum Patienten angereichert.


Medikationsplan

Es wird die Grundlage geschaffen, dass der Medikationsplan institutionsübergreifend gepflegt wird und auch Apotheken mit Einlesen der eGK auf die ePA zugreifen und Einnahmehinweise auf dem eMP ergänzen können.

Die ePA in IXOS
Wann ist der Launch?


Seit Anfang 2021 konnten Patienten die elektronische Patientenakte selbst beantragen. Mitte Januar 2025 startet die neue elektronische Patientenakte (ePA) in den Modellregionen (Franken und Hamburg). Ab 15. Februar 2025 ist dann Bundesweit die ePA automatisch für alle Patienten, die nicht widersprochen haben, in IXOS verfügbar.

Zum Start ist ab 2025 in IXOS eine Medikationsliste integriert. Die ePA ist mit dem E-Rezept-Fachdienst verknüpft, sodass die Daten automatisch in die Medikationsliste übertragen werden. Die Medikationsliste, als erster Bestandteil des digital gestützten Medikationsmanagements, wird künftig zu einem Medikationsplan (eMP) weiterentwickelt und wird dann ebenfalls in IXOS angeboten.

Hier finden Sie weiter Informationen über den Einführungsplan und Vorteile der ePA: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/

Gut zu wissen – weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte

Die Daten werden in der ePA verschlüsselt abgelegt. Niemand außer der oder dem Versicherten und denjenigen, die von diesen zum Zugriff berechtigt wurden z.B. Ärzte und Apotheken, können die Inhalte lesen. Der Zugriff auf die ePA erfolgt über die Telematikinfrastruktur.

Sie finden offizielle Informationen zur ePA auf den Internetseiten der gematik und des BMG.

Apotheken haben nach dem Stecken der eGK einer bzw. eines Versicherten standardmäßig drei Tage lang Zugriff auf die elektronische Patientenakte.

Einen genauen Ablauf der Einführung, wie auch Informationen Betreffend den Datenschutz, finden Sie übersichtlich dargestellt auf der eigens dafür ins Leben gerufenen ABDA-Seite.

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