Schnelle und einfache wirkstoffbasierte BtM-Dokumentation und Archivierung
Die Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung, BtMVV) regelt in § 13 und § 14 die Nachweisführung und die dafür erforderlichen Angaben für den Erwerb und die Abgabe von Betäubungsmitteln. Demnach müssen Zugänge (Lieferungen) und Abgänge (Verschreibung, Vernichtung, Retoure) von Betäubungsmitteln jederzeit lückenlos nachvollziehbar sein und gleichzeitig muss immer der zuletzt dokumentierte Bestand mit dem tatsächlichen Bestand im BtM- Schrank übereinstimmen.
Das kostenpflichtige Modul BtM-Dokumentation nimmt Ihnen dabei Arbeit ab: BtM-Warenbewegungen in Warenlogistik und Kasse können automatisch in IXOS dokumentiert werden. Fehlende Angaben, wie z. B. der verschreibende Arzt, können im Verkaufsvorgang direkt abgefragt werden – oder jederzeit später im BtM-Modul ergänzt werden. So ist Ihre BtM-Kartei mit nur wenig Aufwand immer auf aktuellem Stand.
Neben der PZN-basierten Dokumentation können Sie auch wirkstoffbasiert in IXOS dokumentieren. Dies ermöglicht es Ihnen, einer Karteikarte mehrere Artikel zuzuordnen. Voraussetzung für die Dokumentation verschiedener Artikel auf einer Karteikarte ist das Übereinstimmen der Präparate in Wirkstoff, Wirkstoffstärke und Darreichungsform. Sinnvolle Anwendungsfälle sind Rezeptursubstanzen verschiedener Anbieter, verschiedene Packungsgrößen oder wechselnde Importe desselben Fertigarzneimittels.
Ausführliche Praxistipps zu allen Möglichkeiten und Funktionen der BtM-Dokumentation finden Sie wie gewohnt in unserer IXOS Online-Hilfe.